Hallo an Alle
folgende Frage hätte ich...ich habe eine einstweilige Verfügung erlangt, in dem der Gegner (Mieter) verpflichtet wird, Zugang zu seiner Wohnung zu gewähren, damit die Wärmegeräte abgelesen werden können...mit Zwangsgeldandrohung und ersatzweise Zwangshaft.....dieser Verfügung ist er nicht nachgekommen... habt ihr nun eine Vorlage für den Antrag auf Zahlung eines Zwangsgeldes und wie gehe ich hinsichtlich der Zwangshaft vor, wenn das Geld nicht beigetrieben werden kann
danke im Voraus
volltsreckung einer einstweiligen verfügung
- Soenny
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Antrag nach 888 ZPO schon gestellt?
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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- Pepples
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Zugang zur Wohnung ist aber doch keine unvertretbare Handlung, da kann man mit dem Schlüsseldienst rein, also eher Antrag 887 ZPO.
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- Anahid
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Wie das oft so ist: Dann bleibt er auf den Kosten sitzen. Hast Du ja auch z.B. ganz oft in Räumungssachen. Der Vermieter zahlt die Räumung und sieht das Geld nie wieder
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.