volltsreckung einer einstweiligen verfügung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
G79
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 75
Registriert: 27.04.2010, 13:26
Wohnort: Ruhrgebiet

#1

31.07.2013, 13:23

Hallo an Alle

folgende Frage hätte ich...ich habe eine einstweilige Verfügung erlangt, in dem der Gegner (Mieter) verpflichtet wird, Zugang zu seiner Wohnung zu gewähren, damit die Wärmegeräte abgelesen werden können...mit Zwangsgeldandrohung und ersatzweise Zwangshaft.....dieser Verfügung ist er nicht nachgekommen... habt ihr nun eine Vorlage für den Antrag auf Zahlung eines Zwangsgeldes und wie gehe ich hinsichtlich der Zwangshaft vor, wenn das Geld nicht beigetrieben werden kann


danke im Voraus
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12226
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#2

31.07.2013, 15:20

Antrag nach 888 ZPO schon gestellt?
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#3

31.07.2013, 15:26

Zugang zur Wohnung ist aber doch keine unvertretbare Handlung, da kann man mit dem Schlüsseldienst rein, also eher Antrag 887 ZPO. :wink:
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
G79
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 75
Registriert: 27.04.2010, 13:26
Wohnort: Ruhrgebiet

#4

01.08.2013, 13:02

nein Antrag nach § 888 noch nicht gestellt, was ist mit §887, wenn der Schuldner absolut vermögenslos ist und daher zu befürchten ist, dass der Gläubiger auf den Kosten sitzen bleibt
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17576
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#5

01.08.2013, 14:35

Wie das oft so ist: Dann bleibt er auf den Kosten sitzen. Hast Du ja auch z.B. ganz oft in Räumungssachen. Der Vermieter zahlt die Räumung und sieht das Geld nie wieder :?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten