Kostenmodernisierungsgesetz zum 1.8. 2013

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Christian
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#1

27.07.2013, 16:32

Wie ich soeben erfahren habe, wird das Kostenmodernisierungsgesetz zum 1.8.2013 in Kraft treten. Es gilt wohl für Aufträge ab dem 1.8.2013. Für „Alte“ werden Kosten nach dem „altem" GVKostG für bisherige Verfahren erhoben.
kr
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#2

29.07.2013, 09:13

Wurde sie denn inzwischen bereits verkündet? Ich habe gerade gesucht, aber noch nichts entsprechendes gefunden.
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Soenny
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...ist hier unabkömmlich !
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#3

29.07.2013, 09:19

Bundesgesetzblatt Nr. 42 von heute, zu finden unter:

http://www.bgbl.de" target="blank

da bei "kostenloser Bürgerzugang"

und da wir schon genug offene Threads haben zu dem Thema hier

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