Vollstreckbare Ausfertigung eines Beschlusses

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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loqki
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#1

25.07.2013, 09:25

Hi Leute..
Wir (kläger) haben einen Vgl mit der Gegenseite geschlossen (Bekl. zahlt an uns € 25.000, Kosten des Rechtsstreits Kläger 78 % und Bekl. 22 %)
Nun hat uns die Gegenseite am 19.06.. geschrieben, dass der Beschluss vom 11.06. dort vorliege und er den Vgl-betrag an uns bezahlt. (ist auch eingegangen)
Mein Anwalt hat dann am 01.07. beim LG angerufen und um Hergabe des Beschlusses gebeten.
Bisher ist dieser nicht eingegangen, also habe ich beim LG eben angerufen und die Dame sagte, sie müsse nochmal schauen, wir hätten ja die Vollstreckbare Ausfertigung kriegen müssen, richtig?
ich hab es einfach bejaht, aber ich weiß es nicht genau. Ich dachte, es gäbe beim KFB nur die vollstreckb. Ausfertigung?
Wir kriegen also die vollstreckbare Ausfertigung, weil der Beklagte an uns den Vgl-betrag zahlen muss, richtig???


danke im vorraus :oops:
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Pepples
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#2

25.07.2013, 09:46

Richtig. :wink: Wenn der Vergleichsbetrag jetzt nicht gezahlt worden wäre, hätte ihr den ja vollstrecken müssen und das geht nur mit einer vollstreckbare Ausfertigung.
Du brauchst von jedem Titel, aus dem ihr für den Mandanten Rechte herleiten könnt, immer eine vollstreckbare Ausfertigung, die auch zugestellt ist oder spätestens mit der Vollstreckung zugestellt wird.
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loqki
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#3

25.07.2013, 09:48

Okay, alles klar, vielen lieben Dank!!!
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Gretchen
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#4

25.07.2013, 09:48

:zustimm
Der Abwasch ist kurz davor ein demokratisches System zu bilden!!!
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