Formular ZV- und Räumungsauftrag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Juliane91
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#1

23.07.2013, 10:21

Hallo,
ich bräuchte mal dringend Hilfe.

Ich bräuchte ein Formular für einen kombinierten Zwangsvollstreckungs- und Räumungsauftrag an den Gerichtsvollzieher. Ich finde leider keins.

Wisst ihr wo ich so ein Formular finden kann bzw. gibt es überhapt so ein Formular?

Vielen Dank :)
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Anahid
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#2

23.07.2013, 12:21

Du hast doch bestimmt ne Vorlage für nen Räumungsauftrag. Da nimmst Du einfach noch nen Teil aus der Vorlage von dem Vollstreckungsauftrag mit rein. Fertig als Formular gibt es das nicht. Ich bastel das auch selbst. Kommt ja auch - zumindest bei mir - nicht grad täglich vor.
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Morgenmuffel
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#3

23.07.2013, 12:29

Was hast Du denn für ein Anwaltsprogramm? Wir haben das hier als Kombiauftrag drin!
Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
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#4

23.07.2013, 12:30

Ok danke.. Also einen Räumungsauftrag habe ich nicht. Da findet man doch sicher ein Formular im Internet oder? Ich dachte nur das seit neuestem Formularzwang herrscht, wie soll das dann gehen? Kann ich auch einfach den normalen Zv-Antrag nehmen mit dem Vermerk das sich der Räumungsantrag separat im der Anlage befindet?
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#5

23.07.2013, 12:32

Formularzwang is nur im Hinblick auf die Pfändungsanträge gegeben. Alle anderen Vollstreckungsmaßnahmen unterliegen keinem Formularzwang.
Zuletzt geändert von Anahid am 23.07.2013, 12:35, insgesamt 1-mal geändert.
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#6

23.07.2013, 12:33

Ach wir haben nur so ein ganz altes Acrobat office.. Dort findet man kaum brauchbare Formulare..
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#7

23.07.2013, 12:36

Ok Super.. Also kann ich das so machen.. Normalen zv-Antrag als Formular und raumungsauftrag separat?
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#8

23.07.2013, 12:42

Ist hier im Forum aber zu finden. Auch der Kombiauftrag. http://www.foreno.de/viewtopic.php?p=185340
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#9

23.07.2013, 12:58

also das ich das jetzt richtig verstehe.. ich muss für beide sachen kein formular verwenden? auch nicht für den zv-auftrag an den gerichtsvollzieher?
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#10

23.07.2013, 13:00

Nein. Es gibt keinen Formularzwang. Nur für Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse.
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