Räumungsschutz - Rechtsmittel

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Anibabe87
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#1

23.07.2013, 10:14

Hi Leute. Es ist wirklich dringend.

Gegen unserem Mandanten besteht ein Urteil auf Räumung seiner Wohnung. Es wurde ein GV mit der Räumung beauftragt.

Wir haben sodann Räumungsschutz beantragt, weil unser Mandant schwer suizidgefährdet ist und auch gefährlich für andere ist.

Unser Antrag wurde mit Beschluss abgewiesen. Der Räumungstermin ist übermorgen.

Können wir da jetzt noch was machen? Gibts da nen Rechtmittel dagegen?
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2

23.07.2013, 12:12

Keine Rechtsmittelbelehrung auf dem Beschluss?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Davy Jones’ Locker
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#3

23.07.2013, 12:53

Gegen einen abweisenden 765a ZPO Beschluss ist die sofortige Beschwerde gegeben (§ 793 ZPO)
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