Abrechnung Beschwerde gegen Betreuerbestellung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Lilli555
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#1

23.07.2013, 09:15

Hallo,
habe hier ein kleines Problem mit einer Abrechnung...
Wir haben für unsere Mandantin Beschwerde gegen eine Betreuerbestellung eingelegt. Das Amtsgericht hatte zwischenzeitlich einen Verfahrenspfleger bestellt und dann wurde ein neuer Betreuer bestellt. Wir haben dann die Beschwerde für erledigt erklärt.
Wie rechne ich das jetzt ab?
Vielen Dank für eure Hilfe!
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LuzZi
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#2

23.07.2013, 09:25

Ggf. 3500 nach Auffangsstreitwert? Hast ja da die Möglichkeit, den Wert je nach Bedeutung der Sache etwas anzupassen, siehe § 23 III RVG.

Wir machen bei soetwas immer Vergütungsvereinbarungen, deswegen kann ich dir nicht mit 100%iger Sicherheit sagen, ob obiges stimmt.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Lilli555
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#3

23.07.2013, 09:29

Danke für die Antwort. Da habe ich auch schon dran gedacht nur habe ich keine Ahnung, wie hoch ich den Gegenstandswert dann mache. Woran orientiere ich mich?
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LuzZi
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#4

23.07.2013, 09:31

Wenn du es nicht weißt lass es deinen Chef entscheiden.
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#5

23.07.2013, 09:38

Okay, danke!
Falls aber noch irgendjemand etwas weiß, wäre ich sehr dankbar über eine Antwort. Die Mandantin ist etwas "schwierig" :pfeif möchte da nichts falsch machen.
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