Hallo ihr Lieben,
wir haben ein Urteil zugunsten unseres Mandanten erhalten, welches gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar ist. Dieser möchte gern auch die Sicherungsvollstreckung betreiben.
Allerdings brauchen wir ja zunächst die vollstreckbare Ausfertigung. Die wird uns vom Gericht aber erst übersandt, wenn feststeht, wann die Gegenseite das Urteil bekommen hat
Also angeblich das EB zurückgesandt wurde.
Ist das richtig?????
Da kann ja der Gegner Ewigkeiten warten, bis der das Dingens da zurückschickt und sein Geld in der Zwischenzeit irgendwo wegschaffen..
Reicht es denn schon, wenn wir der Gegenpartei die Ausfertigung per Gerichtsvollzieher zustellen? Oder reicht das für die Sicherungsvollstreckung dann nicht aus?
Sorry ich haaaasssssse Zwangsvollstreckung und mache das so gut wie nie!!!!
Wo bleibt vollstreckbare Ausfertigung???
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Urteile werden mit Zustellurkunde zugestellt - nicht mit Empfangsbekenntnis. Da muss der gegn. Anwalt nichts ausfüllen, sondern das Gericht muss warten, bis zu Zustellurkunde von dem Zustellunternehmen zurück ist.
Wann hast Du denn die vollstreckbare Ausfertigung beantragt?
Wann hast Du denn die vollstreckbare Ausfertigung beantragt?
- Lämmchen
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Wir bekommen Urteile per EB zugestellt. Lediglich wenn das EB nicht zurückgesandt wird, erfolgt die Zustellung per Zustellungsurkunde.samsara hat geschrieben:Urteile werden mit Zustellurkunde zugestellt - nicht mit Empfangsbekenntnis. Da muss der gegn. Anwalt nichts ausfüllen, sondern das Gericht muss warten, bis zu Zustellurkunde von dem Zustellunternehmen zurück ist.
Wann hast Du denn die vollstreckbare Ausfertigung beantragt?
Turotipse, ich würde bei Gericht anrufen und nachfragen, woran es liegt.
Liebe Grüße
Das Lämmchen
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Ich hatte auch schon so einen Fall. Bei uns werden die Urteile auch per EB zugestellt.
Bei uns war es so, dass die Anwältin wirklich nicht das EB zurückgeschickt hat. Erst hat sie angeblich keins bekommen, dann lag es Ewigkeiten, etc. Ich habe dann einfach ständig bei Gericht angerufen und die haben dann der gegnerischen Anwältin Druck gemacht. Ansonsten, wenn dann immer noch nichts kommt, einfach bei Gericht darum bitten, dass es wirklich per Zustellurkunde zugestellt wird.
Bei uns war es so, dass die Anwältin wirklich nicht das EB zurückgeschickt hat. Erst hat sie angeblich keins bekommen, dann lag es Ewigkeiten, etc. Ich habe dann einfach ständig bei Gericht angerufen und die haben dann der gegnerischen Anwältin Druck gemacht. Ansonsten, wenn dann immer noch nichts kommt, einfach bei Gericht darum bitten, dass es wirklich per Zustellurkunde zugestellt wird.