PfÜB nicht an Schuldner zugestellt

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sansibar
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#1

18.07.2013, 16:46

Liebe Forenos,
ich weiß zwar, dass die Pfändung durch die Zustellung an den DS bewirkt ist, aber irgendwelche Auswirkungen müsste es doch haben, wenn eine Zustellung an den Schuldner gar nicht erfolgt, oder? Ihm ist ja dann die Möglichkeit genommen, sich zu der Pfändung zu verhalten. Kann mir jemand weiterhelfen?
Grüße - sansibar
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schneewittchen1984
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#2

18.07.2013, 16:47

sansibar hat geschrieben:Ihm ist ja dann die Möglichkeit genommen, sich zu der Pfändung zu verhalten.
Er hätte einfach auf den Titel zahlen können um die Pfändung zu vermeiden. :pfeif
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supibaerchi
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#3

18.07.2013, 16:55

wie schneewittchen

wir haben das oft, dass PfÜBs den Schuldnern nicht zugestellt werden konnten - total egal
Liebe Grüße
Bärchi
sansibar
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#4

18.07.2013, 17:56

Aber wenn dann die Pfändung nicht o.k. ist, wie ist es dann mit dem rechtlichen Gehör des Schuldners? Ich würde euch ja beipflichten, wenn wir gepfändet hätten, aber wir vertreten den Schuldner, und der PfÜB ist offenbar nicht korrekt :!:
Grüße - sansibar
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Geiselmann
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#5

18.07.2013, 19:07

Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs wird beim PfüB über § 834 ZPO durchbrochen.
Da der Schuldner gegen den PfüB mit unbefristeter Erinnerung vorgeht, § 766 ZPO, muss keine Frist in Gang gesetzt werden.
Die Zustellung ist nicht notwendig.

S. Geiselmann
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