PfÜB für Unterhaltsvorschusskasse

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Kay7
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#1

18.07.2013, 11:03

Hallo zusammen,
ich habe einen Titel auf Unterhaltszahlungen, wonach der KU für einige der Monate nicht an die Mandantin, sondern direkt an die Unterhaltsvorschusskasse zu zahlen ist. Jetzt möchte ich einen PfÜB machen. Kann ich da nur den Betrag fordern, den die Mandantin erhalten sollte? Muss die UVK also quasi ihre Forderung selbst pfänden? Oder kann ich das zusammen in einem PfÜb machen?
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Pepples
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#2

18.07.2013, 11:26

Warum willst Du unentgeltlich Beitreibungen für die UVK machen? :pfeif :wink:
Pfände das, was der Mandantin zusteht und mehr nicht. Die UVK kommt irgendwann und will den Titel, um die auf sie übergeleiteten Ansprüche umzuschreiben. :wink:
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avenere
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#3

18.07.2013, 12:07

Die Unterhaltsvorschusskasse möchte das in der Regel auch selbst machen, zumindest bei uns in Krefeld.
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Kay7
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#4

18.07.2013, 12:07

Das wäre mir persönlich natürlich auch am liebsten. Ich glaube aber, dass meine Chefin mit denen von der UVK schon so eine Absprache hat, dass sie denen dann was überweist oder so. Aber eigentlich geht das ja so nicht, oder? Dann werde ich ihr das mal sagen... ;-)
Danke jedenfalls :-)
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#5

18.07.2013, 12:12

avenere hat geschrieben:Die Unterhaltsvorschusskasse möchte das in der Regel auch selbst machen, zumindest bei uns in Krefeld.
Die Erfahrung hab ich nicht gemacht. :wink: Es wurde immer gerne gesehen, wenn man mitvollstreckt hat.
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