Beratungshilfe Inso

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Melanie
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#1

05.06.2007, 15:35

Habe das erste mal einen Insolvenzantrag (privat) gestellt. Wie rechne ich das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahrens bzw. das anschließende Insolvenzverfahren ab. Außergerichtlich über Beratungshilfe? Insolvenzverfahren über Pkh? Sorry, rechne normalerweise nur familienrechtliche Angelegenheiten ab.
Viele Grüße

Melanie :pcwink
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#2

05.06.2007, 15:50

jep genau so

hast du schon einen BerH Schein?
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advocatus diaboli
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#3

05.06.2007, 17:55

Bei der nachträglichen BerH für die außergerichtliche Schuldenbereinigung ist mit Zurückweisung unter Hinweis auf eine Schuldnerberatungsstelle als zumutbare Alternative zu rechnen. Für die Vertretung des Schuldners im Insolvenzverfahren gibt es nur in Ausnahmefällen PKH.
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#4

05.06.2007, 19:43

och nö, jetz nimmste mir die Poente.. ich wollte doch mit der neuen Regelung hinsichtlich der BerH und Inso kommen :(
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#5

05.06.2007, 21:04

*tröst*

Welche neue Regelung: Ich habe jetzt schon mehrfach gehört, daß ins BerHG etwas ausdrücklich zu Schuldnerberatungsstellen aufgenommen werden soll. Meinst Du das?
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#6

06.06.2007, 08:46

ja nich direkt, aber man bekommt keinen BerH Schein fürn Anwalt mehr, nur wenn man ne Bescheinigung von einer Schuldnerberatungsstelle (bei und Diakonie) kommt, wo die bescheinigen, dass es ungewöhnlich lange (ich glaube was von mehr als 6 Monate gehört zu haben) dauert, bis sie einen bearbeiten können
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#7

06.06.2007, 17:00

Wie bitte!!!!!!!!! Soll das heißen, dass wir wohl mit der Ablehnung der Beratungshilfe rechnen müssen. Was ist mit dem anschließenden Insolvenzverfahren? Stundung wurde bereits gewährt.
Viele Grüße

Melanie :pcwink
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#8

06.06.2007, 19:37

ich kenn mich da leider nicht aus.. aber wenn das stimmt, was advocatus sagt, dann kriegt ihr wohl keine PKH für Inso

und hinsichtlich der BerH hängt es von deinem AG ab.. manche machen es wohl.. versteh auch nicht, wieso ihr nicht VOR Bearbeitung den BerH Schein eingeholt habt?! oder habt ihr den schon? weil du von "Abrechnung" gesprochen hast.. bevor du abrechnest brauchst du doch den Schein erstmal
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Claudi130874
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#9

06.06.2007, 20:45

Du brauchst doch den schein nicht schon vorher. Unser Amtsgericht hat uns vor kurzem ein Schreiben geschickt, dass wir nicht immer die Leute vorher schicken sollten, wäre wohl zuviel Aufwand und so und wir im Nachhinein den Antrag mit ner Begründung und der Abrechnung zusammen einreichen können.

Wir finden das jedoch nicht so toll, kann ja auch mal sein, dass keine Beratungshilfe gewährt wird und wir dann auf den Kosten sitzen bleiben
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#10

06.06.2007, 21:25

eben.. deswegen braucht man schon zuerst den schein

und gerade in solchen sachen.. eben JETZT gibts keinen Schein mehr, bis vor paar monaten jedoch ja..
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