Beratungshilfe Inso

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Claudi130874
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#11

06.06.2007, 21:32

Letztens kam auch einer zu uns wegen ner privatinsolvenz, der hat uns auch gesagt, dass alle beratungsstellen überlaufen sind und man da monate für nen termin warten muss. Meine Chefin macht sich jetzt auch schon sorgen, wie sie an ihr honorar kommt. Wird das später irgendwie im rahmen des insolvenzverfahrens vom staat bezahlt?
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advocatus diaboli
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#12

06.06.2007, 22:51

@Claudi130874:

Darauf solltet ihr euch nicht einlassen: es gibt keine Rechtsgrundlage dafür, daß das Amtsgericht auf die nachträgliche Beratungshilfe verweist. Das Vergütungsrisiko trägt dann Deine Chefin.

Die außergerichtliche Schuldenbereinigung wird nicht im Rahmen des Insolvenzverfahrens vom Staat bezahlt. Wenn dafür keine nachträgliche BerH bewilligt wird, kann Deine Chefin die RVG-Gebühren anschließend als Insolvenzforderung anmelden. :shock:
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Claudi130874
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#13

06.06.2007, 22:57

Ja so dachte sie es sich auch, aber man kann ja nicht den armen mann wegschicken. Also wäre am besten, wenn sie jetzt versucht, von ihm irgendwie nen Vorschuss zu fordern, falls er das überhaupt kann.
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#14

06.06.2007, 23:11

Melanie hat geschrieben:Wie bitte!!!!!!!!! Soll das heißen, dass wir wohl mit der Ablehnung der Beratungshilfe rechnen müssen. Was ist mit dem anschließenden Insolvenzverfahren? Stundung wurde bereits gewährt.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Der Rechtspfleger kann den BerH-Vergütungsantrag mit der Begründung zurückweisen, daß der Mandant zu einer Schuldnerberatungsstelle als zumutbarer Alternative hätte gehen können. Diese Auffassung ist immer mehr im Vordringen begriffen. Wie genau der Stand in Schleswig-Holstein ist, weiß ich allerdings nicht.

@Claudi130874:
Vorschuß von einem BerH-Aspiranten zu nehmen ist ein ganz heikles Thema. Wie soll das denn im Vergütungsantrag angegeben werden: ich habe X Euro erhalten, und wenn BerH bewilligt wird, kehre ich das Geld wieder an den Mdt. aus?

Das mag jetzt hart klingen, aber das Argument "man kann nicht den armen Mann wegschicken" halte ich für völlig verkehrt. Es geht um die Inanspruchnahme einer Dienstleistung, und es kann niemand erwarten, daß der Anwalt sich den Kick gibt, daß die Chance 50:50 steht, dafür Geld zu erhalten.
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Claudi130874
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#15

06.06.2007, 23:20

Ja aus deiner und der Sicht meiner Chefin versteh ich das auch. Also am besten demnächst am Telefon sagen, dass wir keine Insolvenzsachen machen. Muss ich mal meine beiden Chefs fragen, ob wir das demnächst dann so machen.
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Claudi130874
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#16

06.06.2007, 23:25

es gibt ja auch Anwälte, die sich fast ausschließlich mit
(Privat)-Insolvenzen beschäftigen. Woher kriegen die denn dann ihr Geld? Wir hatten bis jetzt sowas nicht bei uns im büro.
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#17

06.06.2007, 23:30

Wenn und solange dafür vom AG BerH-Scheine erteilt werden, wäre das irgendwie verschenktes Geld. Klar, wenn man die Leute erst den Schein beantragen läßt (und darauf hinweist, sich nicht abwimmeln zu lassen), sind da vielleicht welche dabei, die dann zu einem anderen Anwalt gehen. Andererseits - hängt halt auch davon ab, wie viele Sachen die Kanzlei in dem Bereich hat - ist halt das Risiko, daß dafür keine Scheine mehr erteilt werden, und das bedeutet, daß in allen dann noch laufenden Sachen ohne Vergütung gearbeitet wird.

Das Problem bei BerH ist ja leider, daß man Rechtsprechungsänderung eigentlich nur über die Ablehnung von Anträgen mitbekommt.

Eine Möglichkeit wäre auch, beim AG anzurufen und einen der zuständigen Rechtspfleger ganz offen zu fragen, was der Stand bzgl. BerH-Bewilligung für die außergerichtliche Schuldenbereinigung ist. Da plauderst Du ganz gewiß kein Insiderwissen aus, das ihn auf falsche Gedanken bringen könnte, denn das Thema ist schon hoch und runter diskutiert worden.
Bianca
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#18

07.06.2007, 07:47

Wir haben jetzt auch schon bei zwei Gerichten keinen BerH-Schein mehr bekommen mit der Begründung, Schuldner hätte zur Schuldnerberatungsstelle gehen können. Wir haben darauf vertraut, dass wir - wie vorher auch immer - die BerH bekommen. Wir machen das jetzt nur noch, wenn die Leute auch den Schein mitbringen oder einen Vorschuss bezahlen.
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#19

07.06.2007, 08:28

eben.. deswegen VORHER BerH Schein besorgen.. dann muss der Mdt eben von der Beratungsstelle ne BEstätigung besorgen, dass es eben lange dauert.. oder er geht eben dahin..

je nach Gläubiger macht man ja richtig Kohle mit dem außerger. Einigungsversuch (bei meinem Freund wäre es 450 € und der Anwalt, das kann er in keinem Fall dem Anwalt selbst bezahlen)
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#20

19.06.2007, 07:28

Wir haben wahnsinnge Probleme mit der BH. Seit Jahren machen wir Verbraucherinso (hauptsächlich aussergerichtlich). Mit der BH war es bis vor kurzem kein Problem. Nun aber mit der Änderung kommen keine Mandanten mehr. Ich kann mit nicht vorstellen, dass die "Schuldnerberatungsstellen eine Bescheinigung ausstellen, dass die Termine ewig lange dauern?

Kennt jemand Möglichkeiten, wie man trotzdem den Leuten helfen kann?
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Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben, zu leben.


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