Hallo ich bräuchte mal Eure Meinung/Tipps zu folgendem Sachverhalt:
Wir haben von einer Zwangsversteigerung der Wohnung der Schuldnerin erfahren, die sie laut Einwohnermeldeamt und Mitteilung des Versteigerungsgerichts noch selbst bewohnt hat. Wohnung ist letzte Woche zwangsversteigert worden, mit dem Ergebnis, dass noch Abzug/Bedienung aller Grundschulden Geld für die Schuldnerin übrig bleibt. Ich habe sofort ein vorläufiges Zahlungverbot und einen PfÜb beantragt. Vorläufiges Zahlungsverbot ist zugestellt, PfÜb läuft noch. Da das erste Zahlungsverbot morgen abläuft, habe ich Anfang letzter Woche bereits ein neues beantragt. Nunmehr meldet sich die Gerichtsvollzieherin und teilt mit, dass sie das vorläufige Zahlungsverbot nicht zustellen kann, da in der Wohnung bereits die Handwerker sind, die Wohnung ist leer und die Schuldnerin wohnt ganz offensichtlich dort nicht mehr. Briefkasten mit Namensschild der Schuldnerin ist aber noch vorhanden. GVZ stellt aber nicht zu. Laut EMA ist Schuldner dort aber noch gemeldet. Ich brauche aber die Zustellung an den Schuldner, da die Pfändung des Übererlöses ja ein drittschuldnerloses Recht ist. Morgen ist der Verteilungstermin für den Versteigerungserlös und mein Zahlungsverbot läuft ab...hat jemand eine Idee, wie ich an das Geld komme? Kann man eine Hinterlegung des Versteigerungserlöses beantragen? Für eine öffentliche Zustellung ist es zu spät...aber ich mein es ist ja noch ein Briefkasten mit Namensschild vorhanden und die EMA sagt auch dass sie dort wohnt...
Zustellung Zahlungsverbot
Wenn letzte Woche die Versteigerung war, kann m. E. morgen noch kein Verteilungstermin sein.
Im übrigen ist über die Wirkung eines zweiten Zahlungsverbots nachzudenken, wenn nicht spätestens morgen die Zustellung des PFÜB erfolgt.
Im übrigen ist über die Wirkung eines zweiten Zahlungsverbots nachzudenken, wenn nicht spätestens morgen die Zustellung des PFÜB erfolgt.
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es kommt ja nicht darauf an, wann die Versteigerung war, das war ja auch nicht meine Frage..es liegen auch keine weiteren Pfändungen vor, von daher wäre ein zweites VZV durchaus wirksam, was mir jetzt aber im moment auch nicht weiterhilft, wenn die GVZ dieses nicht zustellen mag
Wenn die Schuldnerin eine Abtretung vorlegt und dieses kommt öfter vor, ist die Pfändung m. E. weg.
Ich würde hier die zuständige Rechtspflegerin anrufen und fragen, ob ihr die neue Anschrift bekannt ist. Es ist ja durchaus möglich, dass die Schuldnerin unter Bekanntgabe ihrer Bankverbindung diese -neue- Anschrift dem Gericht mitgeteilt hat.
Im übrigen wäre es vielleicht eine Möglichkeit, die Zustellung morgen während des Verteilungstermins hinzukriegen, sofern die Schuldnerin diesen wahrnimmt.
Ich würde hier die zuständige Rechtspflegerin anrufen und fragen, ob ihr die neue Anschrift bekannt ist. Es ist ja durchaus möglich, dass die Schuldnerin unter Bekanntgabe ihrer Bankverbindung diese -neue- Anschrift dem Gericht mitgeteilt hat.
Im übrigen wäre es vielleicht eine Möglichkeit, die Zustellung morgen während des Verteilungstermins hinzukriegen, sofern die Schuldnerin diesen wahrnimmt.
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Außerdem bedarf die Maßnahme zu ihrer Wirksamkeit doch nur der Zustellung an den Drittschuldner. Oder irre ich?
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Herr Jupp Selektives Lesen ist manchmal nicht gut
Bringt die Pfändung dann überhaupt was?
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ja die Schuldnerin bekommt 200.000,00 € ausgezahlt. Hat sich bislang bei Gericht jedoch nicht gemeldet, keine Kontodaten mitgeteilt und auch noch keine neue Anschrift. Unter der Anschrift unter der das VZV zugestellt werden soll, konnte das Gericht bislang auch alles zustellen, nur meine GVZ macht Zicken
Dann mußte bis heute Abend warten, vielleicht hat der Rechtspfleger Geiselmann noch eine Idee.
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Danke trotzdem erst einmal. Ich mache gerade noch einmal ein Telefax an die GVZ fertig, hatte noch ein paar Rechtsprechungen im Internet gefunden zwecks Zustellung...mal schauen