Folge der Pfändung von Außenständen des Schuldners

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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PinkLady
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#1

16.07.2013, 17:32

Hallo liebe Gemeinschaft.

Ich habe ein eV-Protokoll vor mir liegen, in welchem der Schuldner u.a. angiebt, Außenstände in forderungsübersteigender Höhe zu haben. Allerdings gibt er auch an, dass diese Außenstände von seinen Kunden "bestritten" werden.

Mir ist klar, dass ich die Kunden als Drittschuldner in Anspruch nehmen kann. Ich gehe aber davon aus, dass der Schuldner auf Grund seiner Abneigung gegenüber jeglichem Bürokram nicht selbst der Titulierung nachgehen wird.

Meine Frage daher:

Die Folge einer Pfändung wäre doch der Forderungsübergang auf den Gläubiger, sprich auf uns. Ergo wäre es doch auch an uns, die Forderung dann gegenüber den Kunden durchzusetzen, oder sehe ich das falsch?

Wenn die Kunden sodann nicht an uns zahlen müssten wir Drittschuldnerklage erheben, im Rahmen dessen wir dann widerrum den Anspruch unseres Schuldners gegenüber den Kunden darlegen müssten - oder?

Ich habe den totalen Gehirnknoten gerade. :cry:

Danke schon einmal im Voraus und einen schönen Feierabend Euch allen.
Geiselmann
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#2

16.07.2013, 19:08

Hallo,

der Forderungsübergang richtet sich danach, ob die Forderung Überweisung zur Einziehung oder an Zahlungs statt zum Nennwert überwiesen wurde § 835 ZPO.
Das Einziehungsverfahren ist im Zöller in § 836 ZPO kommentiert.

S. Geiselmann
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#3

19.07.2013, 14:48

Okey, dies ist schon einmal ein guter Ansatzpunkt zum nachlesen. :thx

Ich werde mich sicher dazu mit weiteren Fragen melden :roll:
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