ZV erfolg irgendwie doch möglich?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Neela
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#1

15.07.2013, 16:14

Hallo liebe Forummitglieder,

ich habe hier nun eine Sache vor mir liegen (eigene ./. ehem. Mandant), wo ich leider nicht mehr weiter weiss.

Folgender Sachverhalt:

Mandant war im vergangenem Jahr bei uns, weil das Jugendamt eine Zwangsvollstreckung auf Kindesunterhalt bei ihm eingeleitet hat. Diese Sache haben wir insoweit geklärt. Haben für diese Tätigkeit unsere Honoararansprüche entsprechend abgerechnet. Mandant / jetzt Schuldner hat unsere Kostennote leider nicht bezahlt. Weder auf unsere Mahnungen noch auf Anrufe hat er reagiert, so dass ich ein entsprechenden MB-/VB-Verfahren eingeleitet habe.

Zwischenzeitliche hat sich die neue Ehefrau des Schuldners telefonisch bei mir gemeldet und angekündigt, sie/er wolle monatlich 40,00 € Raten zahlen. Natürlich wurde dieses Versprechen nicht eingehalten, so dass ich einen entsprechenden ZV-Auftrag erteilt habe.

Nun erhalten ich Post vom Gerichtsvollzieher, dass der Schuldner die eV bereits im April diesen Jahres abgegeben hat. Aus diesem ist ersichtlich:

# Schuldner- arbeitslos - ALG I = 1.100,00 € (P-Konto) - aktueller Kontostand = 0 €
# Ehefrau - arbeitstätig - netto= 1.000,00 €
# minus Kindesunterhalt 2 Kinder (aus früherer Beziehung)- Zwangsvollstreckt durch Jugendamt -330,00 €
# kein Vermögenswerte
# Auto gehört seinem früheren Arbeitgeber
# Schuldner unwiderruflicher Begünstigter einer Lebensversicherung
# Keine Mietkaution hinterlegt
# Eigetumswohnung wird Zwangsversteigert i.H.v. 90.000,00 € (Valuta ca. 96.000,00 € zzgl. Kosten + Zinsen)

Gibt es eine Möglichkeit, dass ich das Einkommen der Ehefrau mit dem ALG I des Schuldners zusammenrechnen lasse, um so einen pfändbaren Betrag zu erhalten?

Oder gibt es sonstige Möglichkeiten unser Honorar irgendwie zu vollstrecken?

Vielen Danke für jede Antwort

Liebe Grüße
Neela

p.S.: Persönlich bin ich sehr verärgert über diesen Mandaten und dessen Ehefrau, da beide Ketteraucher sind und eig. mehr als genug zum leben haben. Zumindest eine minimale Ratenzahlung hätte ich moralisch erwartet, aber sie versuchen beide mich komplett zu verarschen :(( das kratzt mich extrem an.
tiko73

#2

15.07.2013, 18:52

An das Gehalt der Ehefrau wirst du nicht rankommen, wenn nicht auch sie eure Mandantin war und ihr gegen sie einen Titel habt.
Wenn wirklich nur er euer Schuldner ist, ist da wohl nix zu holen mit den Angaben aus der EV.
Ernie

#3

15.07.2013, 20:10

Ich bin verwundert über die Höhe der staatlichen Leistung unter Berücksichtigung des Einkommens der "neuen" Ehefrau. Sind evtl. weitere Kinder des Schuldners und seiner "neuen" Ehefrau vorhanden?
tiko73

#4

15.07.2013, 20:44

Ernie, sie hat geschrieben ALG I, ich denke, das ist vom vorigen Arbeitseinkommen abhängig, oder nicht?
Neela
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#5

16.07.2013, 10:21

Der Mandant und dessen Ehefrau sind erst seit April 2013 verheiratet und haben keine eigenen Kinder.
Die Ehefrau war nie unsere Manantin. Hatte nur telefonischen Kontakt zu ihr, bzgl. Ihres Mannes.

S*****e ;/ dass ich nicht irgendwie an ihn dran komme.

Naja vielleicht krieg ich ihn in 2 Jahren oder er schaffts doch noch einer geregelten Arbeit nachzugehen.

Vielen Dank für eure Hilfe.
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#6

16.07.2013, 13:04

Für das Jahr der Eheschließung gibts doch eine besondere Veranlagung der Einkommensteuer beim Finanzamt, vielleicht wäre da ein PfüB noch eine Option für die ESt 2013?

Eventuell für erneute ZV einen Nichtberücksichtigungsantrag gem. § 850 c ZPO hinsichtlich des Einkommens der Ehefrau stellen?

Wie alt sind die unterhaltspflichtigen Kinder, haben die eventuell eigenes Einkommen, wo auch ein Nichtberücksichtigungsantrag greifen könnte?

Zahlt er wirklich zu berücksichtigenden Unterhalt an diese Kinder oder zahlt das Jugendamt?

Da er die EV schon abgegeben hat .. würde eine kostenpflichte Beauftragung eines Anwalts eventuell den Straftatbestand des Betruges erfüllen und der Hinweis an den Schuldner, dass man eine Strafanzeige deswegen in Betrag zieht, sinnvoll?
Dracarys!

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Cindi
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#7

16.07.2013, 19:48

Ich würde auch versuchen beim Finanzamt zu pfänden. Wie lange ist er denn ohne Job. Wenn er erst seit 2013 arbeitslos ist, hat er vielleicht einen Erstattungsanspruch.
Auch bei einer Zwangsversteigerung der Eigentumswohnung kann man sich irgendwie draufhängen, aber wenn viele Gläubiger bevorrechtigt sind, sind die Erfolgschancen gleich null.
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