PFüB wg. Zwangsgeld/Eigengeld wg. neuem Antrag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Chantal123
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#1

05.07.2013, 13:12

Hallo ihr lieben klugen Leute :),

also ich muss schon wieder einen Gegner sein Geld pfänden lassen. Jetzt haben wir erfahren, dass er im Gefängnis in München sitzt und Eigengeld verdient.

Jetzt habe ich nur eine Frage: Ich habe ja hier diesen PfüB-Antrag. Soll ich das dann als Buchstabe "G" Sonstiges erklären?

Vielen Dank für Eure Mühen!

liebe Grüße
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Geiselmann
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#2

07.07.2013, 18:55

Ja

S. Geiselmann
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