Monierung PfüB = automatisch Antrag zurückgenommen?

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Fräulein Fit

#1

01.07.2013, 14:54

Hello :wink1

ich habe hier folgendes Problem, ich habe einmal den 1. PfüB in einer Sache gemacht, der kam mit einer Monierung zurück, ich solle bitte noch 2 Abschriften beilegen.

Also habe ich die Wünsche des AG erfüllt und habe ihn mit den gewünschten Abschriften abgeschickt.

Kurz darauf kam eine weitere Monierung mit der Bitte, die Summe doch bitte trotz "siehe Forderungsaufstellung" reinzuschreiben.
Also habe ich wieder alles wie gewünscht abgeschickt.
Nun haben wir den 3 PfüB abgeschickt, in der Hoffnung es wird diesmal was....

Allerdings haben wir 2 Rechnungen bekommen in der Sache, die aber jeweils ein anderes Aktenzeichen bei Gericht haben.

Heißt es nun, dass ich jedesmal, wenn ich eine Monierung bekomme, der Antrag automatisch zurückgenommen wird? Wir haben nämlich nichts dergleichen an das Gericht geschickt...
Die ganzen Aktenzeichen verwirren jetzt nämlich nur und die dauerhaften 15 € find ich auch n bissel unfair :roll:

Vielen Dank schonmal für Eure Antworten :wink:
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Di
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#2

01.07.2013, 15:03

Ich hatte das Problem auch mal, ein Anruf bei Gericht erleichtert so einiges.
Ich hoffe doch, du hast auf jeden PfüB das Aktenzeichen der ersten Monierung angegeben.
Liebe Grüße
Diana :wink1
samsara
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#3

01.07.2013, 15:03

Hast Du Dich nicht jedesmal auf das AZ: des 1. Pfüb´s bezogen?
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Frau Cindy
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#4

01.07.2013, 15:03

Habt ihr denn beim Zurückschicken auch das Aktenzeichen des Gerichts auf dem Vordruck vermerkt oder einfach so hingeschickt? Ansonsten wüsste ich auch nicht, außer mal anrufen. :ka Aber vielleicht hat noch jemand eine zündende Idee.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
Fräulein Fit

#5

01.07.2013, 15:05

Haben wir... allerdings hats anscheinend keiner gemerkt!
Bei gericht habenw ir leider niemanden erreichen können heute :wink:
Ich dachte ich frage deshalb mal hier
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Di
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#6

01.07.2013, 15:07

Also bei uns hatten die netten Damen bei Gericht nach meinem Anruf die Gebühren storniert. Probier es einfach
Liebe Grüße
Diana :wink1
Fräulein Fit

#7

01.07.2013, 15:11

Außerdem haben die uns einen Beschluss geschickt, dass wir uns seit der Monierung des ersten PfüB ja nie gemeldet hätten (was ja nicht stimmt) der also im Sande verlaufen ist....
Also wir blicken hier nicht wirklich dahinter....

Aber selbst, wenn man mal nciht das Aktenzeichen der Monierung hinzu schreibt, müsste es doch irgendwo ersichtlich sein, da das Aktenzeichen des Mahngerichts ja drinne steht und was auch noch sehr seltsam ist, dass die Monierung und die Rechnung wiederum andere gerichtliche Aktenzeichen haben....

Na gut, dann warten wir hier mal bis morgen ab und versuchen da jemanden zu erreichen :mrgreen:
Fräulein Fit

#8

01.07.2013, 15:17

Machen wir mal :D


Dankeschön :knutsch
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#9

01.07.2013, 18:44

Aber selbst, wenn man mal nciht das Aktenzeichen der Monierung hinzu schreibt, müsste es doch irgendwo ersichtlich sein, da das Aktenzeichen des Mahngerichts ja drinne steht und was auch noch sehr seltsam ist, dass die Monierung und die Rechnung wiederum andere gerichtliche Aktenzeichen haben....
Das sehe ich aber anders ;) Das AZ des Mahngerichtes hat mit dem AZ des Vollstreckungsgerichtes nichts zu tun. Wenn ihr den 1. berichtigten Pfüb oder halt die Mehrausfertigungen einfach so geschickt habt, ohne Anschreiben oder nur mit Az. des Mahngerichtes (Az. vom VB oder welches?), dann ist klar, daß ihr jetzt zwei Az. habt, weil das nicht zugeordnet werden konnte und deshalb auch der Hiinweis im Beschluß, daß ihr euch auf die 1. Monierung nicht gemeldet habt.

Ich würde da anrufen und versuchen das zu klären und dann um Niederschlagung der Kosten bitten, ich bezweifel aber, daß das geht.
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Jupp03/11

#10

01.07.2013, 18:50

JSanny hat geschrieben:
Aber selbst, wenn man mal nciht das Aktenzeichen der Monierung hinzu schreibt, müsste es doch irgendwo ersichtlich sein, da das Aktenzeichen des Mahngerichts ja drinne steht und was auch noch sehr seltsam ist, dass die Monierung und die Rechnung wiederum andere gerichtliche Aktenzeichen haben....
Das sehe ich aber anders ;) Das AZ des Mahngerichtes hat mit dem AZ des Vollstreckungsgerichtes nichts zu tun. Wenn ihr den 1. berichtigten Pfüb oder halt die Mehrausfertigungen einfach so geschickt habt, ohne Anschreiben oder nur mit Az. des Mahngerichtes (Az. vom VB oder welches?), dann ist klar, daß ihr jetzt zwei Az. habt, weil das nicht zugeordnet werden konnte und deshalb auch der Hiinweis im Beschluß, daß ihr euch auf die 1. Monierung nicht gemeldet habt.

Ich würde da anrufen und versuchen das zu klären und dann um Niederschlagung der Kosten bitten, ich bezweifel aber, daß das geht.
War die Themenstarterin nicht mal bei dir in der Kanzlei. Sie wird es schon nicht so verschickt haben. :wink:
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