Guthabenübertragung beim P-Konto

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Benutzeravatar
strange
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 277
Registriert: 07.07.2008, 22:40
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#1

26.06.2013, 09:24

Hallo in die Runde,

die Forensuche ergab zum Thema P-Konto Null! Treffer :shock: kann ich mir gar nicht vorstellen.

Ich hätte gerne mal Eure Meinung zu folgendem Thema:

Unser Schuldner (im Insolvenzverfahren) rief verzweifelt an, die Bank hat einen Betrag abgezweigt, obwohl er den Grundfreibetrag von 1.028,89 € nicht überschritten habe. Die Prüfung seiner Kontoauszüge ergab folgendes:

Einnahmen laufender Monat: 700,- € (ALG II)
Ausgaben laufender Monat: 300,- €

Guthabenübertrag in Folgemonat: 400,- €
Einnahmen Folgemonat: 380,00,- €
Ausgaben Folgemonat: 300,- €

Auskehr: nicht verbrauchtes Guthaben laufender Monat 100,- €
Es wurden von Einnahmen lfd. Monat die Ausgaben im lfd. und im Folgemonat in Abzug gebracht. das überschießende Guthaben wurde (da nicht im Folgemonat verbraucht) ausgekehrt.

Bisher ging ich davon aus, dass das Guthaben generell bis zur Höhe des Grundfreibetrages geschützt ist.

Oder lieg ich da falsch?

rG (ratlose Grüße)
Hotlines leben von Problemen und nicht von Lösungen.

Thomas Manegold
Morbus Dei
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#2

26.06.2013, 09:27

Manchmal sollte man eben nicht nur die Abkürzung benutzen. :wink: Such mal mit Pfändungsschutzkonto.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Benutzeravatar
strange
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 277
Registriert: 07.07.2008, 22:40
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#3

26.06.2013, 10:11

Ihr Fleißmeisen... tatsächlich kürzt das keiner ab... hab aber beim Durchgrasen von 9 Seiten Ergebnissen nix gefunden :( weiß jmd. was?
Hotlines leben von Problemen und nicht von Lösungen.

Thomas Manegold
Morbus Dei
heike_p1968
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 15
Registriert: 06.07.2012, 10:31
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#4

26.06.2013, 14:30

:wink1
guck mal unter verbraucherzentrale z.bsp nordrhein-westfalen...Da gibbit einfache Erklärungen zu deinem P-Konto... :D

lg heike
Benutzeravatar
strange
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 277
Registriert: 07.07.2008, 22:40
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#5

27.06.2013, 11:06

danke Dir sehr heike_p1968 diese Seite ist ja fabulos :huepf

Gemäß den Ausführungen dort, muss die Bank die Ausgaben im Folgemonat zunächst auf das übertragene Guthaben des laufenden Monats verrechnen und darf nur auskehren, wenn die Ausgaben des Folgemonats das übertragene Guthaben nicht erreichen, richtig :schieb ...

Also doch Fehler der Bank... hmm... dann schließt sich gleich die nächste Frage an...

Der Schuldner im Insolvenzverfahren begehrt von uns (InsoVw) die Erstattung, da das Geld nicht hätte gepfändet werden dürfen... würden die Insolvenzsachbearbeiter hier erstatten? Oder muss der Schuldner einen Antrag beim Insolvenzgericht stellen?
Hotlines leben von Problemen und nicht von Lösungen.

Thomas Manegold
Morbus Dei
Antworten