Kontenpfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Anita
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#1

25.06.2013, 08:28

:wink1 Einen wunderschönen guten Morgen!

Da ich aus der Zwangsvollstreckung ein wenig raus bin, nun eine Akte auf dem Tisch habe und ich mir bei der Vorgehensweise nicht ganz sicher bin, muss ich Euch mal wieder etwas fragen.

Ich soll einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und vorläufiges Zahlungsverbot machen. Der Schuldner unterhält bei ein und derselben Bank insgesamt 4 Konten und bei einer weiteren Bank noch ein weiteres Konto. Ich soll nun zunächst die vier Konten bei der einen Bank dicht machen. Kann ich alle vier Konten in einem PÜ und v.Z. mit rein nehmen oder muss ich das für jedes der vier Konten extra machen??

Vielen lieben Dank schon mal im voraus!

Gruß Anita!
samsara
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#2

25.06.2013, 08:30

Kann ich alle vier Konten in einem PÜ und v.Z. mit rein nehmen
Ja.
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katuscha
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#3

25.06.2013, 08:39

Ja.

Du kannst alle Banken in einen Pfüb reinpacken, die Kontonummer muss man nicht unbedingt angeben, die Bank muss den Pfüb für alle auf den Schuldner laufenden Konten annehmen.
Anita
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#4

25.06.2013, 09:26

Danke für die schnelle Antwort! Also muss ich nicht einmal eine Konto-Nr. angeben, das finde ich gut. Und wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich auch gleichzeit mit einem (!) PÜ auch bei der anderen Bank mit pfänden?! Muss dann wohl nur eine Abschrift mehr beim v.Z. und PÜ beifügen?! Habe ich das jetzt alles so richtig verstanden?

Nochmals Danke!
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sunny84
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#5

25.06.2013, 09:27

Jap genau so ist es :)
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samsara
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#6

25.06.2013, 09:29

Wenn Du eine Konto-Nr. hast, solltest Du diese wg. der Identifizierung des Schuldners auch angeben.
Anita
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#7

25.06.2013, 09:39

Ich habe von beiden Banken alle Konto-Nr. Wenn ich diese dann tatsächlich auch alle angebe, beschränke ich aber hoffentlich meine Pfändung nicht auf diese Konten für den Fall, dass noch weitere Konten existieren. Wenn ich beide Banken nehme, muss ich da eine Zusammenrechnung beantragen? Aber ich glaube nicht. Sorry, aber bin da wirklich ziemlich raus und möchte einfach keinen Fehler machen.
samsara
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#8

25.06.2013, 09:46

Wenn ich die Kto-Nr. angebe, schreibe ich immer u.a. Konto-Nr. XY.

Nein, eine Zusammenrechnung gibt es bei einer Kontopfändung nicht.
Anita
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#9

25.06.2013, 09:54

Vielen Dank, dann werde ich das jetzt mal machen mit beiden Banken

:thx :thx :thx :thx :thx :thx
tiko73

#10

26.06.2013, 21:27

Zusammenrechnung geht nur bei mehreren Einkommen :-)
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