Zwangsvollstreckungskosten vor Pfüb-Erlaß
Verfasst: 24.06.2013, 11:38
Ich brauch einen Tipp oder Ansatz zum Denken:
Wir haben einen Titel. Darauf folgten mehrere vorläufige Zahlungsverbote. Sobald wir die vollstreckbare Ausfertigung des Titels hatten, beantragten wir den Pfüb, leider ohne die vorangegangenen GV-Gebühren mit aufzunehmen. Dies moniert jetzt der Drittschuldner und will nur die Kosten zahlen, die nach der Antragstellung oder Erlaß des Pfüb entstanden sind.
Kann man dagegen noch was machen oder hat der Drittschuldner tatsächlich Recht und wir haben einen Fehler gemacht?
Danke schon mal im Voraus!
Wir haben einen Titel. Darauf folgten mehrere vorläufige Zahlungsverbote. Sobald wir die vollstreckbare Ausfertigung des Titels hatten, beantragten wir den Pfüb, leider ohne die vorangegangenen GV-Gebühren mit aufzunehmen. Dies moniert jetzt der Drittschuldner und will nur die Kosten zahlen, die nach der Antragstellung oder Erlaß des Pfüb entstanden sind.
Kann man dagegen noch was machen oder hat der Drittschuldner tatsächlich Recht und wir haben einen Fehler gemacht?
Danke schon mal im Voraus!