Zwangsvollstreckungskosten vor Pfüb-Erlaß

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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jeanetteschnecke
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#1

24.06.2013, 11:38

Ich brauch einen Tipp oder Ansatz zum Denken:

Wir haben einen Titel. Darauf folgten mehrere vorläufige Zahlungsverbote. Sobald wir die vollstreckbare Ausfertigung des Titels hatten, beantragten wir den Pfüb, leider ohne die vorangegangenen GV-Gebühren mit aufzunehmen. Dies moniert jetzt der Drittschuldner und will nur die Kosten zahlen, die nach der Antragstellung oder Erlaß des Pfüb entstanden sind.

Kann man dagegen noch was machen oder hat der Drittschuldner tatsächlich Recht und wir haben einen Fehler gemacht?

Danke schon mal im Voraus!
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Pepples
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#2

24.06.2013, 12:08

Wenn diese Beträge nicht mit gepfändet wurden, hat der DS leider Recht. :wink: Es bleibt aber unbenommen, das vom Schulder zu fordern bzw. einen neuen Pfüb deswegen zu machen.
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jeanetteschnecke
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#3

24.06.2013, 12:25

Aber die Kosten ab Antragstellung des PfüB müßten doch von der Pfändung umfaßt sein, oder?
Kann man das irgendwo nachlesen?
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Tigerle
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#4

24.06.2013, 12:42

Also wenn ich einen PfÜb mache und gleichzeitig bzw. davor noch ein vorläufiges Zahlungsverbot schreibe ich im PfÜb immer dazu zzgl. die Kosten des vorl. Zahlungsverbotes
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