Pfüb - nicht berücksichtigte Unterhaltsberechtigte

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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yaris
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#1

21.06.2013, 12:56

Liebe Mitstreiter,

ich habe einen Lohnpfändung veranlasst und vom Drittschuldner die Auskunft erhalten, dass vorrangige Gläubiger zunächst zu bedienen sind, was in meinem Fall - obwohl die Schuldnerin nicht schlecht verdient - ca. 4 Jahre dauern würde. Anhand der Lohnabrechnungen habe ich festgestellt, dass der Arbeitgeber die monatlich pfändbaren Beträge auf der Basis von zwei unterhaltsberechtigten Personen (Ehemann und ein Kind) berechnet und an die vorrangigen Gläubiger abführt. Anscheinend bin ich ich die einzige gewesen, die die Nichtberücksichigung des Sohnes (Azubi mit eigenem Einkommen) beantragt und auch im Pfüb so festgestellt erhalten hat.

Meine Frage und Idee:
Habe ich einen Anspruch darauf, dass mir der Drittschuldner die Differenz (nur eine unterhaltsberechtigte Person) abführt, oder muss ich tatsächlich warten, bis alle vorrangigen Gläubiger auf der jetzigen Basis (2 unterhaltsberchtigte Personen) bedient sind? Gibt es hierzu Rechtsprechung?

vielen Dank

yaris
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nephele
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#2

21.06.2013, 13:25

In Zwangsvollstreckung effizient I steht, dass der DS die Differenz an den Gläubiger auszahlen muss, der den Antrag gestellt hat (Rn 408).
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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