Zwangsvollstreckung in GmbH i.G.

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Katharina04121985
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#1

19.06.2013, 10:31

Hallo zusammen,

ich habe gerade eine Akte auf dem Tisch mit einer vollstreckung in eine GmbH i.G. Der Titel ist gegen 2 Beklagte und zwar einmal gegen die GmbH i.G. und zum anderen gegen den Gesellschafter persönlich. Der Gesellschafter persönlich hat lediglich Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Kann ich gegen die GmbH i.G. jetzt die Vollstreckung einleiten und wenn ja, wo steht das?!

Vielen Dank.
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Tigerle
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#2

19.06.2013, 10:35

Was hast Du denn für einen Titel und ist dieser vorläufig vollstreckbar?
Katharina04121985
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#3

19.06.2013, 10:37

Hallo Tanja,

ich habe bereits eine vollstreckbare Ausfertigung! Es geht um die Zahlung von Arbeitsentgelt!
Jupp03/11

#4

19.06.2013, 13:14

Wurde denn geprüft, ob die Gesellschaft in der Zwischenzeit im HR eingetragen wurde?
Katharina04121985
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#5

19.06.2013, 13:34

nein, das habe ich noch nicht gemacht. Da ich auch bislang im ZV-Bereich sehr unbeholfen bin, wäre ich für einen Hinweis dankbar, wie ich an diese Information komme. Kann ich einfach beim Registergericht anrufen?
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Tigerle
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#6

19.06.2013, 13:40

Telefonisch bekommst Du keine Auskunft, da diese Auskunft gebührenpflichtig ist. Einfach ein kurzes Schreiben an das Registergericht.
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nephele
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#7

19.06.2013, 13:41

Oder http://www.handelsregister.de" target="blank
Daten in der Suche eingeben und dann beim Ergebnis auf "VÖ" klicken. Das ist erstmal kostenlos und hilft vielleicht schon weiter. Ansonsten kostet ein Ausdruck 4,50 EUR
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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