Pfändung Eigentümergrundschuld

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Claudia78
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#1

16.06.2013, 20:56

SOS

Ich habe da ein kleines Problem bzw. überhaupt keine Ahnung :(

Mein Schuldner hat eine Eigentümergrundschuld und diese zur Sicherheit einer weiteren Forderung an einen Dritten übereignet. Jetzt soll ich pfänden.

Wie mache ich das?
Jupp03/11

#2

16.06.2013, 21:14

Claudia78 hat geschrieben:SOS

Ich habe da ein kleines Problem bzw. überhaupt keine Ahnung :(

Mein Schuldner hat eine Eigentümergrundschuld und diese zur Sicherheit einer weiteren Forderung an einen Dritten übereignet.

woher ist das bekannt? Handelt es sich um eine Briefgrundschuld? letzteres ergibt sich aus dem Grundbuch, steht dort irgendwas mit brieflos und wer steht dort als Berechtigter? Auch bei Veränderungen im Grundbuch nachsehen.

Jetzt soll ich pfänden.

Wie mache ich das?
Claudia78
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#3

16.06.2013, 21:18

?????
Claudia78
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#4

16.06.2013, 21:21

Leider hab ich das jetzt hier nicht vorliegen, aber aus meiner Erinnerung steht im Grundbuch einfach nur Grundschuld für... (Eigentümer/Schuldner). Wir haben dann versucht den Grundschuldbrief zu pfänden und dort hat dann die Schuldnerin mitgeteilt, dass sie den Brief zur Sicherheit einer anderen Forderung einem Dritten übereignet hat.
Claudia78
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#5

17.06.2013, 07:41

Also im Grundbuch steht Grundschuld über ... für die Eigentümerin. Volltreckbar gemäß § 800 ZPO. Gemäß Bewilligung vom durch den Notar...

Ist das vielleicht eine Hilfe?
Claudia78
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#6

17.06.2013, 09:44

Kann mir keiner helfen? :(
Toniontour
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#7

17.06.2013, 12:57

Kuck mal hier...da wird auch das Thema "Dritter ist im Besitz des Briefes" abgehandelt..

http://www.iww.de/ve/archiv/grundbuchvo ... mer-f41967" target="blank
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