Das Beste immer zum Ende der Woche:
Mandant vermietet ein sehr teures, aus mehreren Teilen bestehendes Sportgerät an den Schuldner für dessen Fitnessstudio. Miete wird nicht bezahlt, Fitnessstudio geht pleite, Insolvenzverwalter sagt: "Hier liegen nur noch ein paar Kabel und sonstige Kleinteile vom Gerät." Der Schuldner behauptet, nicht zu wissen, wo der restliche Kram abgeblieben ist. 1/2 Jahr nach der Firmenpleite (GmbH) geht er in Privatinsolvenz. Nach seinen Angaben hat er wegen Zwangsräumung und Insolvenz die Übersicht darüber verloren, wo der Rest ist. Die Mutter vom Schuldner gründet ein paar Dörfer weiter einige Monate nach der Pleite ein Fitnessstudio, in dem Sohnemann als Trainer angestellt ist. Jetzt, ca. 1 1/2 Jahre nach der Pleite des 1. Studios und dem Verschwinden von 90% des Fitnessgerätes, wird von Muttis Fitnessstudio im Internet ein Gerät angeboten, dass dem "verschollenen" überraschend ähnlich sieht. Wie kann man hier - wenn überhaupt - weiter vorgehen? Ich kann ja nicht beweisen, dass das Gerät identisch ist. Der Schuldner bestreitet, etwas über den Verbleib zu wissen und gegen die Mutter vom Schuldner habe ich ja keinen Auskunftsanspruch. Hat jemand einen Vorschlag?
Verkauf einer vermieteten Sache durch Mutti vom Schuldner
- Majo
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OMG
Musst du das bearbeiten?!!??! Sowas wäre bei uns eindeutig eine Sache für den Chef.
Sorry, das war jetzt keine gute Hilfe, ich weiß, aber du hast mein Mitgefühl
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Danke für Dein Mitgefühl. Bei uns heißt es immer "Zwangsvollstreckung = ReNo-Kram" und wird vom Chef reflexartig auf meinen Tisch gepackt. In diesem Fall weiß ich aber einfach nicht, wo ich überhaupt ansetzen kann, wenn der Schuldner stumpf behauptet, er weiß nix.
Wie wäre es, als möglicher Käufer aufzutreten? Hat das Gerät im übrigen eine einmalige Registriernummer?
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Nein, leider keine Registriernummer, aber das Gerät ist computerunterstützt (Simulation von Spielsituationen beim Golf). Kommt man eventuell über die Geräte-Software an die Identifizierung?
- Lämmchen
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Frag doch mal beim Gerätehersteller/Vertrieb danach. Vielleicht haben die ja noch irgendeine Idee, wie das Gerät genau zu identifizieren ist.Pitt hat geschrieben:Nein, leider keine Registriernummer, aber das Gerät ist computerunterstützt (Simulation von Spielsituationen beim Golf). Kommt man eventuell über die Geräte-Software an die Identifizierung?
Liebe Grüße
Das Lämmchen
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hallo pitt,
normalerweise gibt es doch einen sogenannten "Mietvertrag" , darin sollte doch das Gerät genau beschrieben sein...
Wenn euer Mandant nicht durch Belege (Kaufbelege des Gerätes oder andre Nachweise, zbsp. Fotos gehn unter umständen auch) beweisen kann, dass das Fitnessgerät ihm gehört , sehe ich schwarz für ihn, das er sein Fitnessgerät zurückbekommt. Er muss schon das Gerät genau identifizieren können, damit z. Bsp ein Gerichtsvollzieher dieses Gerät dort findet und mitnehmen darf.
Lg Heike und schönes WE wünsche
normalerweise gibt es doch einen sogenannten "Mietvertrag" , darin sollte doch das Gerät genau beschrieben sein...
Wenn euer Mandant nicht durch Belege (Kaufbelege des Gerätes oder andre Nachweise, zbsp. Fotos gehn unter umständen auch) beweisen kann, dass das Fitnessgerät ihm gehört , sehe ich schwarz für ihn, das er sein Fitnessgerät zurückbekommt. Er muss schon das Gerät genau identifizieren können, damit z. Bsp ein Gerichtsvollzieher dieses Gerät dort findet und mitnehmen darf.
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Hallo Heike und Danke für den Hinweis! Die Kaufbelege liegen dem Mandanten vor. Ich muss jetzt noch nachhaken, ob der damalige Händler bzw. evtl. eine Wartungsfirma zur Softwarelizenz Auskunft geben kann. Das ganze Gerät funktioniert lt. Mandant nur, wenn ein bestimmter Dongle, der nicht gesondert im Mietvertrag aufgeführt wurde, vorhanden ist (und der hoffentlich irgendein Identifikationsmerkmal aufweist).
- Fräulein Fi
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hat der Schuldner im InsO-Verfahren seine Auskunftspflicht erfüllt und ggf. sogar an Eides Statt versichert? Dann sehe ich durchaus strafrechtliche Möglichkeiten. Ich denke, dass dann doch auch die Staatsanwaltschaft entsprechend ermitteln würde.