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Pfändung der Steuerrückererstattung

Verfasst: 12.06.2013, 13:30
von wueppi91
Huhu ihr Lieben! Ich brauche unbedingt eure Hilfe! Ich bin relativ neu in der umfangreichen Zwangsvollstreckung und muss nun eine Pfändung der Steuerrückerstattung beantragen.

Ich habe das neue Pfüb-Formular auch schon soweit ausgefüllt nur nun steht unter Punkt "C" im neuen Formular: Erstattungsgrund:

Meine Frage ist, was muss ich da reinschreiben? Was wollen die von mir hören?

Leider eilt die Sache, so dass ich dankbar für eure Hilfe bin. :wink2

Re: Pfändung der Steuerrückererstattung

Verfasst: 27.06.2013, 12:47
von Anahid
Du musst nur das letzte Kalenderjahr (2012) eintragen unter C 1. Es sei denn, Du erwartest (z.B. bei einer Firma) Umsatzsteuererstattungen usw. Dann musst Du dies als Erstattungsgrund angeben.

Re: Pfändung der Steuerrückererstattung

Verfasst: 01.07.2013, 16:37
von wueppi91
Super :thx

Ich habe dann da einfach Erstattung aus Lohn- und Einkommenssteuer für das Jahr 2012 geschrieben. Der PfÜb wurde erlassen und alles ist gut gegangen.

Danke für deine Hilfe :)

Re: Pfändung der Steuerrückererstattung

Verfasst: 01.07.2013, 20:16
von joggellive
Gabs auch Geld? Bei mir wird´s zum Trennt, das keine Einkommensteuererklärungen mehr abgegeben werden. Selbst wenn es pflicht ist werden keine absetzbaren, Beträge mehr angegeben und dann rechnet das Fa, gegen 0€. Es wird also dem Staat geschenkt... Es gab sogar ein Fall da kam der Schuldner damit durch Einspruch zu erheben gegen das + das FA ( es waren immerhin 181€ ) und ich musste diese zurück Zahlen da der neue Bescheid 0€ ergab...

Re: Pfändung der Steuerrückererstattung

Verfasst: 09.07.2013, 16:59
von Anahid
Also zurückzahlen musste ich noch nie was. Aber es stimmt: der Trend geht dahin, keine Einkommenssteuererklärung mehr abzugeben. Wobei so eine Aktion Deines Schuldners ja auch schwachsinnig ist; es ist doch ganz egal auf welche Art er nix kriegt. Hätte er den Bescheid so gelassen, wäre wenigstens die Forderung geringfügig getilgt worden. Leute gibts :roll: