Androhung der Zwangsvollstreckung - Kosten?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
RaFa94
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#21

25.03.2020, 12:11

Adora Belle hat geschrieben:
25.03.2020, 11:34
Ja, Androhung der Maßnahme und die Maßnahme selbst lösen insgesamt nur einmal die 3309 aus.
Hast du dafür auch eine Quelle die ich nenne kann? Ich würde sagen es fällt unter § 18 I 1 RVG.
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Adora Belle
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#22

25.03.2020, 12:15

Ja, in Verbindung mit §15 Abs.2 RVG. Die Androhung und die Vollstreckung sind dieselbe Angelegenheit.
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