Was vollstreck ich zuerst?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Majo
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#1

31.05.2013, 14:35

Hallo!

Brauche bitte eure Meinung. Mandat hat titulierte Forderung über 5000 Euro.
Hab folgende Möglichkeiten und weiß nicht, was ich zuerst machen soll. Soll natürlich möglichst schnell und kostengünstig sein.
Was würdet ihr zuerst versuchen?

- Bei einem Kumpel vom SC (in der Nachbarstadt, anderer GVZ ist zuständig) steht ein relativ neues Motorrad. SC ist nicht darauf angewiesen, ist momentan auch abgemeldet, aber auf SC zugelassen. Alle Daten und Standort sind bekannt. SC hat Fahreugschein.
- Auf einem Reiterhof hat der SC ein Pferd stehen. Davon weiß Mdt aber nur die Farbe und den Namen. Der Reiterhof ist bekannt. Da stehen wohl viele Pferde...
- SC hat in der Zuckerdose in der Küche immer einiges an Geld liegen (wie viel genau ist natürlich nicht bekannt)
- SC ist selbständiger Fliesenleger. Wie das Geschäft läuft ist nicht bekannt, auch keine derzeitigen Kunden.
- Bankkonto ist bekannt. Ist aber wahrscheinlich eher überzogen.

Was meint ihr, zuerst Vermögensverzeichnis abnehmen und GVZ direkt aufs Motorrad lenken? Pferd halte ich eher für aussichtslos...
Wie hoch wird wohl der Vorschuss sein, den der GVZ für die Pfändung des Motorrads verlangen wird?
Müsste ich den GVZ beauftragen, der am Standort des Morrades zuständig ist? Schon, oder?

Man, zu viel Auswahl ist manchmal auch nicht gut.
mrsgoalkeeper
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#2

31.05.2013, 15:23

Vermögensauskunft. Sofern der Schu selbstständig ist und das Geschäft einigermaßen läuft wird er versuchen, das abzuwenden :wink:
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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