Zustellung Vergleich von Anwalt zu Anwalt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Benutzeravatar
Majo
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1167
Registriert: 12.02.2007, 16:20
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Mittelfranken

#1

24.05.2013, 11:24

Hallo ihr Lieben,

hab ein Problem:

ich soll dringend aus einem Vergleich vollstrecken. Die Vollstreckbare Ausfertigung ist da (schon seit März). Leider wurde damals die Zustellung von Anwalt zu Anwalt vergessen. :-(
Eine Ziffer des Vergleichs wurde vom Gegner schon erfüllt, jedoch steht noch eine Zahlung aus Ziffer II aus.
Ich muss doch vor der ZV zwingend die 2 Wochen warten, oder? Gibt es irgendeine Möglichkeit, das zu umgehen?
sansibar
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3276
Registriert: 11.03.2011, 10:40
Beruf: ReFa, gepr. BV
Software: RA-Micro
Wohnort: Hannover und so

#2

24.05.2013, 11:33

Gibt es bei einem Vergleich eine Wartefrist?????
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
Benutzeravatar
Majo
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1167
Registriert: 12.02.2007, 16:20
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Mittelfranken

#3

24.05.2013, 11:43

Zwei Wochen nach Zustellung...
Sag jetzt nicht, dass man keine Wartefrist hat, dann mach ich das seit 10 Jahren falsch!!!! :shock:
Benutzeravatar
Lämmchen
Foreno-Inventar
Beiträge: 2916
Registriert: 29.04.2009, 11:04
Beruf: Gepr. ReFaWi
Software: Ikaros

#4

24.05.2013, 11:44

Das kommt auf den Inhalt des Vergleiches an. Die Wartefrist hast Du doch generell nur beim KFB.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
Benutzeravatar
Fräulein Fi
Forenfachkraft
Beiträge: 139
Registriert: 03.05.2013, 09:01
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#5

24.05.2013, 11:45

die Diskussion hatten wir schon hier:
Protokoll - Vergleich - Frist???

Bei Vergleichen läuft die 2-Wochen-Frist (die wohl analog angewendet wird) nach der Rechtsprechung ab Vergleichsschluss, da der Schuldner da schon Kenntnis von seiner Zahlungsverpflichtung hatte.

Also ja, ich würde Vollstreckungs- mit Zustellungsauftrag verbinden.
Benutzeravatar
Majo
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1167
Registriert: 12.02.2007, 16:20
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Mittelfranken

#6

24.05.2013, 11:55

es ist so, dass im Vergleich vom 20.03. steht, dass der Gegner der Mdt 10000 Euro zahlt und damit alle Güterrechtlichen Ansprüche abgegolten sind. Eine konkrete Zahlungsfrist wurde nicht festgelegt.
Außerdem soll bis 30.04. von beiden Parteien ein Notartermin wahrgenommen werden, um eine Urkunde über das Haus zu verfassen.
Den Notartermin gabs vor zwei Wochen und der Gegner hat dort meinem Chef versichert, binnen drei Tagen zu überweisen. Bis heute ist nix passiert. Daher ist die ZV nötig.
Will nur nicht dass mit der GVZ das um die Nase haut, weil er sagt, die zwei Wochen seit Zustellung sind nicht um.
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#7

24.05.2013, 12:34

Macht er nicht. Zustellung und ZV gleichzeitig möglich.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
Fräulein Fi
Forenfachkraft
Beiträge: 139
Registriert: 03.05.2013, 09:01
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#8

24.05.2013, 12:35

nach meiner Ansicht hatte der Gegner genug Zeit, sich auf die Zahlungspflicht einzustellen, noch dazu, wenn er vor zwei Wochen die Zahlung sogar angekündigt hat. Ich würds also versuchen.
Aber wenn Du ganz sicher gehen willst, dann stell erst zu.
sansibar
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3276
Registriert: 11.03.2011, 10:40
Beruf: ReFa, gepr. BV
Software: RA-Micro
Wohnort: Hannover und so

#9

24.05.2013, 12:49

Ein Vergleich, der keine Frist enthält, ist sofort fällig. Man geht nur von etwa zwei Wochen aus, die man kulanterweise dem Gegner zur Erfüllung Zeit lassen sollte.
Übrigens Majo: Das war auch viele Jahre lang einer meiner Lieblingsfehler, dass ich dachte, man muss zwei Wochen nach Zustellung warten: Nein, nur beim KFB und - ich glaube - bei notariellen Urkunden.
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
Benutzeravatar
Majo
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1167
Registriert: 12.02.2007, 16:20
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Mittelfranken

#10

24.05.2013, 13:36

ok, Danke @ all!!!
Antworten