Guten Morgen,
ich bin gerade dabei einen Pfüb auszufüllen, leider kann ich nicht, wie eigentlich vorgeschrieben, alles mit dem PC ausfüllen. So müsste ich beispielsweise den Forderungsbetrag oder unsere Bankverbindung mit Hand ausfüllen.
Ist das nach der neuen Regelung überhaupt noch erlaubt? Dazu muss ich sagen, dass ich das Formular von der Seite des Bundesministerium für Justiz heruntergeladen habe.
Ich danke euch schon mal für Eure Hilfe und wünsche einen schönen Freitag und schönes Pfingswochenende.
Gruß Isa
Ausfüllen des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
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Für die Bankverbindung und den Forderungsbetrag müssen zuvor die entsprechenden Kästchen markiert werden. Hast Du das versucht?
Ich frage nur, um die Sache wirklich auf einen Softwarefehler zu reduzieren.
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Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich