Ausfüllen des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Isabel25
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#1

17.05.2013, 07:47

Guten Morgen,

ich bin gerade dabei einen Pfüb auszufüllen, leider kann ich nicht, wie eigentlich vorgeschrieben, alles mit dem PC ausfüllen. So müsste ich beispielsweise den Forderungsbetrag oder unsere Bankverbindung mit Hand ausfüllen.

Ist das nach der neuen Regelung überhaupt noch erlaubt? Dazu muss ich sagen, dass ich das Formular von der Seite des Bundesministerium für Justiz heruntergeladen habe.

Ich danke euch schon mal für Eure Hilfe und wünsche einen schönen Freitag und schönes Pfingswochenende. :D

Gruß Isa :wink1
samsara
...ist hier unabkömmlich !
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#2

17.05.2013, 08:11

Komisch. Ich habe auch das Formular vom BMJ runtergeladen und kann alles am PC ausfüllen. Hast Du es mehrfach probiert?
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Isabel25
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#3

17.05.2013, 08:45

Ja, habe ich. Aber irgendwie klappt es nicht. Kann es am Internet-Explorer liegen?
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#4

17.05.2013, 08:49

Für die Bankverbindung und den Forderungsbetrag müssen zuvor die entsprechenden Kästchen markiert werden. Hast Du das versucht?

Ich frage nur, um die Sache wirklich auf einen Softwarefehler zu reduzieren.
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Isabel25
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#5

17.05.2013, 08:58

Ich hab es jetzt mit dem Explorer Firefox probiert und schon hat es geklappt. :thx
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