Hallo zusammen,
die beiden Parteien des gerichtlichen Verfahrens haben sich geeinigt. Daraufhin erging vom Gericht ohne mündliche Verhandlung folgender Beschluss:
I. Die Gerichtskosten tragen die Klägerin und die Beklagte je zur Hälfte. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
II. Der Streitwert wird auf XXX festgesetzt.
Kann man aus solch einem Beschluss heraus die hälftigen Gerichtkosten vollstrecken? Oder brauche ich dafür erst noch einen Kostenfestsetzungsbeschluss?
Vielen Dank schon mal im Voraus!
ZV aus Beschluss über Gerichtskosten möglich?
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Du hast im Moment nur eine KostenGRUNDentscheidung und musst einen KfA machen um einen KfB zu bekommen, aus dem du vollstrecken kannst!