Vertreter nach § 787 ZPO (herrenloses Grundstück)

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Nicy A.
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 19
Registriert: 06.11.2009, 14:21
Wohnort: Roitzsch

#1

02.05.2013, 11:37

Hallo ihr lieben!
Ich brauche mal eure Hilfe.
Wir sind als Vertreter für ein herrenloses Grundstück bestellt worden. Die Gläubigerin (eine Bank) möchte das Grundstück zwangsversteigern.
Jetzt stellt sich für mich die Frage "Was und wie rechne ich ab?"
Meine Überlegung war die VVNr. 3311 Nr 1. und später dann die weiteren Nr...
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