Taschenpfändung?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Snappish
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#1

25.04.2013, 16:13

Hallo Zusammen,

unser Schuldner hat 2010 die EV abgegeben und damals nach eigenen Angaben ALG I bezogen. Uns ist aber bekannt, dass er einen Laden betreibt (er steht auch im Impressum der Internetseite). Kann ich nun im Laden eine Taschen- bzw. Kassenpfändung (es wird vemutet, dass er "schwarz" dazuverdient) durchführen? Wenn ja, wie nach neuem Recht?

:thx
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Anahid
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#2

25.04.2013, 17:07

2010....das ist 3 Jahre her. In der Zeit fließt aber ne Menge Wasser den Rhein runter, soll heißen: da ändert sich so manches in der Zeit :wink:

Muss also gar nicht sein, dass der da "schwarz" arbeitet. Wer weiß denn, ob der heute noch ALG I-Leistungen bezieht?

Selbstverständlich kannst Du eine Taschenpfändung machen und hier hat sich auch nichts geändert zum alten Recht.
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Snappish
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#3

25.04.2013, 20:18

Nun ist ja aber die Geschäftsadresse des Schuldners eine andere als die Wohnanschrift? Kann ich das in den ZV Auftrag reinnehmen und wo? Kann ich angeben, dass der GV explizit in die Barkasse des Ladens schauen soll?

Sorry für die viele Fragerei :roll:
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Birne
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#4

26.04.2013, 08:12

Habe neulich auch meine erste Kassenpfändung gemacht.
Schuldner ist Inhaber einer Bäckerei mit mehreren Filialen. Die Kassenpfändung haben wir auch nicht für die Hauptfiliale, wie sie im Titel steht, beantragt sondern für eine der Nebenfilialen.

Habe es wie folgt geschrieben:

Dabei wird besonders beantragt,

1. gegen den Schuldner, der in Straße/Ort eine Bäckerei betreibt, an dem Wochentag ... möglichst zwischen ... Uhr und ... Uhr im Wege der Kassenpfändung als Dauerpfändung vorzugehen, da in dieser Zeit die Bäckerei am Stärksten besucht ist, die Vergütung wird erfahrungsgemäß bar durch die Kundschaft gezahlt;

2. dem Schuldner ein angemessenes Wechselgeld zu belassen;

2. die ZV nicht gegenüber dem Schuldner anzukündigen, um zu vermeiden, dass der Schuldner seine Vermögenswerte verschleiert.
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#5

26.04.2013, 08:52

Und von was führt der Schuldner sein Geschäft fort, bzw. kauft waren? Kann es sein das dann ganz schnell die insolvenz beantragt werden muss durch solche akionen ?
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#6

26.04.2013, 08:53

Danke Birne :wink1
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#7

26.04.2013, 09:04

joggellive hat geschrieben:Und von was führt der Schuldner sein Geschäft fort, bzw. kauft waren? Kann es sein das dann ganz schnell die insolvenz beantragt werden muss durch solche akionen ?
Es soll ja dem Schuldner ein Wechselgeld in der Kassen hinterlassen werden, damit er ja andere Kunden auszahlen kann :wink: Zudem soll der GVZ ja nicht jeden Tag dorthin gehen, sondern zu bestimmten Tagen, in meinem Beispiel also Mittwochs :wink:
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#8

26.04.2013, 09:11

joggellive hat geschrieben:Und von was führt der Schuldner sein Geschäft fort, bzw. kauft waren? Kann es sein das dann ganz schnell die insolvenz beantragt werden muss durch solche akionen ?
Und wie soll der Gläubiger an sein Geld kommen, wenn sonst keine Pfändungsmöglichkeiten vorhanden sind?
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#9

26.04.2013, 09:32

Sicher soll der GL. sein geld bekommen, aber wenn ich die Kasse Leer Räume, und man dann keine Waren mehr kaufen, oder bereits bestellte Waren nicht mehr bezahlen kann, sehe ich schwarz für die Milchmädchenrechnung, denn dann werden daraus ganz fix mehr und m,ehr GL. und dann ist die Inso da und man Zahlt erfahrungsgemäs den ganzen kram an den Insov. zurück, gewonnen haben dadurch allei, 0 Punkte. ich hab bei sowas immer bauchchmerzen
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#10

26.04.2013, 09:36

Na Bauchschmerzen bei der ZV zu kriegen, solltest Du Dir aber schnell abgewöhnen. Wenn man ihn der ZV nicht hart durchgreift, tanzen einem die Schuldner auf der Nase rum. Da lass ich es auch drauf ankommen, dass der ggf. in die InsO geht. Das Geld, was ich für meinen Mandanten durch die Taschenpfändung reinhole, das hab ich erstmal und nach mir ehrlich gesagt die Sintflut.
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