komb. ZV-Auftrag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Collcoll
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#1

25.04.2013, 10:05

Guten Morgen zusammen,

ich habe nur eine ganz kurze Frage...

Besteht bei der kombinierten Zwangsvollstreckung mit Vermögensauskunft eine Pflicht zur Verwendung eines bestimmten Vordruckes/Formulars? Beim PFÜB ist das glaube ich seit 01.03. so?!

Viele Grüße und Danke!
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Liesel
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#2

25.04.2013, 10:06

Collcoll hat geschrieben:Besteht bei der kombinierten Zwangsvollstreckung mit Vermögensauskunft eine Pflicht zur Verwendung eines bestimmten Vordruckes/Formulars?
Nein.
Collcoll hat geschrieben:Beim PFÜB ist das glaube ich seit 01.03. so?!
Ja.
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Anahid
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#3

25.04.2013, 10:07

Formularpflicht besteht nur für den PFÜB.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
beauty80

#4

25.04.2013, 10:16

:shock:
das mit der Formularpflicht habe ich ja noch gar nicht gehört....ich mach das halt zu wenig.
Hat da wieder jedes Bundesland sein eigenes Formular oder gibt es das einheitlich?
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Liesel
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#5

25.04.2013, 10:18

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Collcoll
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#7

25.04.2013, 10:40

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Echt toll...

:huepf
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#8

27.04.2013, 11:56

Merkblatt für die Abfassung von Vollstreckungsaufträgen nach neuem Recht....

http://www.gvcom.de/Forum/Merkblatt_Vol ... uftrag.pdf
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