Guten Morgen zusammen,
ich habe nur eine ganz kurze Frage...
Besteht bei der kombinierten Zwangsvollstreckung mit Vermögensauskunft eine Pflicht zur Verwendung eines bestimmten Vordruckes/Formulars? Beim PFÜB ist das glaube ich seit 01.03. so?!
Viele Grüße und Danke!
komb. ZV-Auftrag
- Liesel
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Nein.Collcoll hat geschrieben:Besteht bei der kombinierten Zwangsvollstreckung mit Vermögensauskunft eine Pflicht zur Verwendung eines bestimmten Vordruckes/Formulars?
Ja.Collcoll hat geschrieben:Beim PFÜB ist das glaube ich seit 01.03. so?!
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(UNHEILIG)
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das mit der Formularpflicht habe ich ja noch gar nicht gehört....ich mach das halt zu wenig.
Hat da wieder jedes Bundesland sein eigenes Formular oder gibt es das einheitlich?
Merkblatt für die Abfassung von Vollstreckungsaufträgen nach neuem Recht....
http://www.gvcom.de/Forum/Merkblatt_Vol ... uftrag.pdf
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