da ich bisher immer nur Zwangssicherungshypotheken für Gläubiger habe eintragen lassen und nun eine Löschung vornehmen soll benötige ich eure Hilfe.
Zum Sachverhalt:
Auf einem Grundstück (kein Baugrundstück) unseres Mandanten (1/2 Miteigentümer) wurden vor Eröffnung seines Insolvenzverfahrens verschiedene Zwangssicherungshypotheken eingetragen. Das Insolvenzverfahren ist abgeschlossen und die Restschuldbefreiung wurde erteilt. Das Grundstück wurde aus der Insolvenzmasse herausgenommen, da es keinen großen Wert hat. Allerdings sahen dies die 6 Gläubiger nicht so und ließen Zwangssicherungshypotheken auf dem hälftigen Teil unsers Mandanten eintragen.
Ich habe nun im Forum gelesen, dass für die Löschung der Zwangssicherungshypotheken eine Löschungsbewilligung benötigt wird und man mit dieser die Löschung beim Grundbuchamt beantragen kann.
Da ich bislang immer nur mit Familienrecht und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu tun hatte komme ich mir wie ein Azubi vor
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
Kann ich die entsprechenden Gläubiger anschreiben mit den Hinweis, dass das Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung abgeschlossen wurde und die nunmehr die Löschung der Zwangssicherungshypothek vornehmen sollen? Eigentlich muss ja der Schuldner die Kosten für die Löschung tragen. Aber unser Mandant ist nach der erfolgten Insolvenz mittellos und bezieht eine geringe Rente.
Oder muss nun jeder Gläubiger seine Löschungsbewilligung erteilen, unserer Kanzlei zuschicken und wir müssen die Zwangssicherungshypotheken aus dem Grundbuch löschen lassen?
Falls es nur mit der 2. Variante geht, wird unser Mandant wohl aus Kostengründen keine weiteren Schritte vornehmen und die Erben bekommen Schulden übertragen.
Ich hoffe, Ihr habt die ein oder andere Idee hierzu.
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)