Sachpfändungsauftrag Eigentumsvorbehalt....

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Powerblume
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#1

18.04.2013, 09:43

Guten Morgen,

oh man ich stehe mal wieder voll auf dem Schlauch. Ich habe hier einen Zwangsvollstreckungsauftrag im Januar gemacht. Der Schuldner hat eine Lagerhalle von unserem Mandanten auch noch angemietet. Da sind laut unserem Mandanten Gegenstände von unserem Mandanten vorhanden, die noch ihm gehören. Diese sollen wir auch pfänden und natürlich das Auto, dass sollen wir auch pfänden. Ich habe diese ganzen SAchen in meinem Vollstreckungsauftrag aufgelistet. Nunmehr teilt die GV mit, dass der Schuldner dort nicht mehr wohnt. Toll, dass ich EMA machen muss ist mir klar. Aber wie gehe ich dann weiter vor? Ich habe nur einen Zahlungstitel und keinen Herausgabeanspruch für die im Eigentum stehenden SAchen unseres Mandanten. Muss ich hier jetzt erst einen Titel erwirken oder pfändet der Gerichtsvollzieher das so? Kann ich den GV auch zur Lagerhalle schicken oder welchen Antrag stelle ich am besten. Geht das auch ohne die aktuelle Anschrift des Schuldners?

Danke schon mal.
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GVCom
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#2

18.04.2013, 17:59

Ist denn die Lagerhalle geräumt oder sind die Sachen noch da. Hat der Schuldner auch da gewohnt ?
Es ist kein Problem den für die Lagerhalle örtlich zuständigen GV mit der Pfändung der Sachen zu beauftragen.
Wo der Schuldner wohnt ist in diesem Fall eigentlich egal. Der Gläubiger kann dann einen Antrag nach § 825 ZPO stellen.
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