Gerichtsvollzieher einfach nochmal losschicken?
Verfasst: 11.04.2013, 08:53
Guten Morgen ihr Lieben,
ich hoffe es kann mir einer helfen und der Threadtitel ist richtig gewählt, denn ich habe folgendes Problem:
Wir haben einen Schuldner (ehemaliger Mandant), der (scheinbar) nicht auffindbar ist. Der Gerichtsvollzieher schickte uns unsere Vollstreckungsunterlagen zurück mit dem Hinweis, dass der angetroffene Hausmeister mitgeteilt hat, dass der Schuldner unbekannt verzogen ist. Jetzt meint meine Chefin, dass ja jeder daher kommen kann und sowas behaupten kann (womit sie ja auch durchaus nicht Unrecht hat). Mehrere EMA-Anfragen ergaben, dass der Schuldner nach wie vor an der uns bekannten Adresse gemeldet ist.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Kann ich den gleichen GVZ mit einem normalen Schreiben und mit Überreichung der Vollstreckungsunterlagen nochmal den Auftrag geben oder muss ich das wieder über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle laufen lassen. Wir haben in der Sache schon öfters den GVZ losgeschickt und es ist ohnehin immer der gleiche, deswegen zögere ich momentan noch ein wenig.
Ich hoffe die Frage ist nicht so blöd, wie ich mich gerade fühle, aber ich habe hier so selten mit Zwangsvollstreckung zu tun, deshalb ist mein Wissen in der Hinsicht leider nicht so umfangreich und mein Lieblingsthema ist es auch nicht unbedingt.
Vielen Dank schonmal im voraus für ein paar Hinweise.
Liebe Grüße
kalinka9![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
ich hoffe es kann mir einer helfen und der Threadtitel ist richtig gewählt, denn ich habe folgendes Problem:
Wir haben einen Schuldner (ehemaliger Mandant), der (scheinbar) nicht auffindbar ist. Der Gerichtsvollzieher schickte uns unsere Vollstreckungsunterlagen zurück mit dem Hinweis, dass der angetroffene Hausmeister mitgeteilt hat, dass der Schuldner unbekannt verzogen ist. Jetzt meint meine Chefin, dass ja jeder daher kommen kann und sowas behaupten kann (womit sie ja auch durchaus nicht Unrecht hat). Mehrere EMA-Anfragen ergaben, dass der Schuldner nach wie vor an der uns bekannten Adresse gemeldet ist.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Kann ich den gleichen GVZ mit einem normalen Schreiben und mit Überreichung der Vollstreckungsunterlagen nochmal den Auftrag geben oder muss ich das wieder über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle laufen lassen. Wir haben in der Sache schon öfters den GVZ losgeschickt und es ist ohnehin immer der gleiche, deswegen zögere ich momentan noch ein wenig.
Ich hoffe die Frage ist nicht so blöd, wie ich mich gerade fühle, aber ich habe hier so selten mit Zwangsvollstreckung zu tun, deshalb ist mein Wissen in der Hinsicht leider nicht so umfangreich und mein Lieblingsthema ist es auch nicht unbedingt.
![Auf den Arm nehmen :P](./images/smilies/icon_razz.gif)
Vielen Dank schonmal im voraus für ein paar Hinweise.
Liebe Grüße
kalinka9
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)