e.V. eines Selbständigen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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dianal.
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#1

08.04.2013, 11:48

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Nach Verhaftung des Schuldners hat dieser die e.V. angegeben. Im Protokoll steht, dass der Schuldner 1000 Euro aus Selbständigkeit verdient. Es handelt sich um einen e.K. Das Konto hatte ich schon versucht zu pfänden. Allerdings ist das Konto ein P-Konto. Da ist also nichts mehr zu holen. Meine Überlegung ist jetzt, ob es Sinn macht, sich ans Finanzamt zu wenden und zu sehen, ob hier irgendwas zu holen ist. Was meint Ihr?

Achso im Protokoll hat der Schuldner auch keine Angaben zu Auftraggebern oder Außenständen gemacht. Sollte ich mal eine Nachbesserung des Protokolls beantragen? Das Protokoll wurde auch unter Vorbehalt vom Schuldner unterschrieben. Bin mir auch nicht sicher, ob das denn so geht?

Ich weiß im Augenblick nicht weiter. Es wäre nett, wenn Ihr vielleicht noch eine Idee für mich hättet.

:thx
silvester
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#2

08.04.2013, 16:25

Nun ja. Es ist m.E. schon fraglich, ob tatsächlich die EV geleistet wurde. Sie ist schließlich unter Vorbehalt geleistet worden und da kann man schon zweifeln, ob die Angaben korrekt waren. Soweit ihr der betreibende Gläubiger gewesen seit, könnte man eine Erinnerung erwägen. In Erwägung könnte man auch die VA ziehen, da der Schuldner die EV unter Vorbehalt und damit nicht wirklich geleistet hat.

Das FA anzugehen ist immer möglich, allerdings sehe ich hier nicht unbedingt einen Erfolg.
dianal.
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#3

08.04.2013, 16:56

Das habe ich mir schon fast gedacht, vielen Dank :thx
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GVCom
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#4

13.04.2013, 11:35

dianal. hat geschrieben:Achso im Protokoll hat der Schuldner auch keine Angaben zu Auftraggebern oder Außenständen gemacht. Sollte ich mal eine Nachbesserung des Protokolls beantragen? Das Protokoll wurde auch unter Vorbehalt vom Schuldner unterschrieben.
Was meinen Sie mit "Protokoll" ? Das Vermögensverzeichnis kann nicht unter Vorbehalt unterschrieben werden. Es muss im Prinzip überhaupt nicht unterschrieben werden.
Der Schuldner muss die Richtigkeit und Vollständigkeit an Eides statt versichern. Das wird vom GV beurkundet.
Wenn der Schuldner keine laufenden Aufträge und keine Außenstände hat, fragt sich von was er lebt.
Falls er keine wechselnde Laufkundschaft hat und seine Vergütung in bar kassiert müsste er die Auftraggeber der letzten 6 Monate angeben. Zumindest die für die er mehr als
3 mal im Jahr tätig war.
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Pepples
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#5

13.04.2013, 14:54

@GVCom: Wir duzen uns hier alle. :wink:
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GVCom
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#6

13.04.2013, 16:08

Pepples hat geschrieben:@GVCom: Wir duzen uns hier alle. :wink:
Danke - kein Problem :wink:
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#7

19.10.2013, 15:20

Hallo mal eine gannnz blöde Frage,

ich habe hier ein Protokoll eines VV vorliegen. Dieses wurde durch den GF einer GmbH ausgefüllt uns ist mehr als dürftig.

Adresse des GF wurde icht angegeben. Es steht in dem Protokoll weiterhin Insolvenzantrag gestellt? nein Geschäftsbetrieb eingestellt : ja

Amtslöschungsverfahren wegen Vermögenslosigkeit : ja (? was bedeutet das nun wieder im Gegensatz zur Inso?)

Alle anderen Fragen wurden nicht beantwortet...

Ansprüche gegen den Gesellschafter auf Erbringung der Einlage: 25.000 € Der Gesellschafter befindet sich in einre Privatinsolvenz. Einlage nicht erbracht. Herr. M. (Geselschafter) befindet sich in Privatinsolvenz. AZ o. ä. wurde gar nicht angegeben. Zu dem persönlich haftenden Gesellchafter Hr. M. wurde gar keine Angaben gemacht. aber er haftet doch auch persönlich. Müsste er dann nicht auch über sich die Anagben zum VV machen?

Eine Handelsregisteranfrage hat ergeben dass die Fa. in HRB eingetragen ist. Grund-/Stammkapital 25.000 €. Eine Eitragung bezgl. Inso o.ä. ergibt sich daraus nicht. Der HR Auszug ist allerdings auch aus dem Jahre 2011....

Haftet der Geschäftsführer (so ist Herr M. im HR eingetragen) tatsächlich nur mit dem Stammkapital oder auch mit dem Privatvermögen? Die Firma ist eine GMBH und so auch im HR eingetragen, Der schuldner ist im HR als Geschäftsführer eingetragen.

Ich weis hier einfach nicht wie ich jetzt für unseren Madanten erfolgreich weiter vollstrecken kann.

Sollte der GF evtl. auch privat haften so könnte man evtl. Aktien welche durch eine Mitgleidschaft im Golfclub erworben wurden pfänden. Allerdings weis ich nicht ob er tatsächlich welche erworben hat. Liegt nur nahe da uns bekannt ist das er Mitglid in einem golfclub ist und diese Aktien erwerben müssen....

HILFFEEEE ich bin hier wirklich restlos ratlos... :?:
:cry:
sollte ich hier falsch sein bitte schieben...
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#8

21.10.2013, 09:32

Ein Geschäftsführer einer GmbH haftet nicht mit seinem Privatvermögen. An den kommst Du nicht ran. Ein Gesellschafter haftet nur mit der Stammeinlage und da der ja schon Insolvenz angemeldet hat, kannst Du das vergessen.

Dass man an einen Geschäftsführer einer GmbH nicht rankommt, sollte aber Dein Anwalt wissen. :roll:

Ich kann auch bislang nicht erkennen, warum das Vermögensverzeichnis dürftig ist. Der Geschäftsführer muss seine Privatanschrift nicht angeben, da Du damit eh nix anfangen kannst.

Amtslöschungsverfahren heißt, dass ein Insolvenzverfahren mangels Masse nicht durchgeführt wird. Da die Firma aber ja offensichtlich pleite ist, wird die von Amts wegen gelöscht.

Deine Forderung gegen die GmbH ist nicht mehr beitreibbar. Alles, was da noch an Vollstreckungskosten reingesteckt wird, ist wirklich für die Katz.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#9

21.10.2013, 09:50

@dianal.: Ich würde an deiner Stelle eine Nachbesserung der Vermögensauskunft beantragen. Der Schuldner scheint ja selbständig zu sein, dann muss er seine Auftraggeber und den Umfang der Beauftragung angeben. Wenn er selbständig ist, kann er - meines Wissens - kein P-Konto haben. Das geht nur für Privatpersonen. Ich würde da nochmal nachhacken.

@hoSerra: die einzige Möglichkeit, die ich da sehe, ist Strafanzeige wegen Insolvenzverschleppung und den Schuldner so unter Druck setzen. Allerdings hängt es ganz vom Sachverhalt ab, ob eine Strafanzeige überhaupt möglich ist. Aus dem Sachverhalt oben geht nicht hervor, über die Voraussetzungen für eine Strafanzeige überhaupt vorliegen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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