Hallo zusammen, ich habe wieder eine Frage: Ich habe den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt, dieser wurde erlassen, der GV hat ihn an den Arbeitgeber zugestellt, alles super bis jetzt. Der Arbeitgeber des Schuldners hat uns nun mitgeteilt, dass er die Forderung anerkennt usw.
Aber er hat noch geschrieben, dass derzeit von anderen Gläubigern das pfändbare Arbeitseinkommen mit Vorrang gepfändet wird und wir daher einen pfändbaren Betrag wegen den bestehenden Vorpfändungen nicht zu erwarten haben.
Jetzt kommt mein Problem:
Kann ich den Arbeitnehmer schreiben, er soll mir sagen, wann ich mit einer Zahlung rechnen kann? Ich weiß ja sonst nicht, wann ich mir die Akte wieder auf den Tisch legen soll.
Oder hat irgendwer eine andere Idee?
PfüB und Vorpfändung
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Telefonisch würde ich auch keine Auskunft geben.
Wenn Du weißt, was monatlich gepfändet werden kann und wie hoch die vorrangigen Pfändungen sind, kannst Du es doch in etwa ausrechnen.
Wenn Du weißt, was monatlich gepfändet werden kann und wie hoch die vorrangigen Pfändungen sind, kannst Du es doch in etwa ausrechnen.
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ich denke mir, dass sie damit nicht rausrücken wird .. aber verpflichtet ist sie dazu nicht .. oder?
Ich habe mir jetzt gedacht, ich könnte der schreiben, dass ich sonst immer Sachstandsanfragen schicke, sie nerve usw. und dass sie sich damit viel Arbeit ersparen könnte
Ich habe mir jetzt gedacht, ich könnte der schreiben, dass ich sonst immer Sachstandsanfragen schicke, sie nerve usw. und dass sie sich damit viel Arbeit ersparen könnte
- Liesel
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M.E. muß der DS angeben, in welcher Höhe Vorpfändungen bestehen. Hol dir die Lohnbescheinigungen vom Schuldner und gucke, wieviel durchschnittlich pro Monat gepfändet werden kann. Dann kannst du dir ungefähr ausrechnen, wann ihr mit eurer Pfändung dran seid.
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