PfÜB über Pension

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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lisa1902
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#1

28.03.2013, 09:16

Huhu...soll ein PfÜB über die Pension des Schulders machen, haben eigentlich immer Vordrucke dazu aber für die Pension liegt mir nichts vor. Habt Ihr einen Text oder Vordruck, den ihr immer nimmt?

Viele Grüße
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leoniemaus5
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#2

28.03.2013, 09:29

Hey,

du meinst doch bestimmt, dass du als Drittschuldner seine Rentenversicherung hast oder verstehe ich da etwas falsch? Es gibt mittlerweile seit 01.01.2013 (seit März 2013 muss das Formular verbindlich genutzt werden) einen zu benutzenen Formularvordruck. Schau mal hier: http://www.justiz.nrw.de" target="blank unter Bürgerservice > Formulare > Zwangsvollstreckung

Du müsstest den dann für Versicherungen nutzen. Brauchst natürlich auch seine Rentenversicherungsnummer. Die kannst du, falls du die gesetzliche pfänden sollst direkt bei der Deutschen Rentenversicherung anfragen. Hat er weitere private Rentenversicherungen müsstest du das natürlich vom Gläubiger mitgeteilt bekommen, wo er die Versicherungen abgeschlossen hat und welche Rentenversicherungsnummer er dort hat. Sollte die Nummer dir fehlen, kannst du direkt dort anrufen und dir diese erfragen. Falls du einen netten Berater am Telefon hast, geben sie meist Auskunft. Nur solltest du seriös auftreten oder dein Chef ruft dort persönlich an.

Lieben Gruß T
lisa1902
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#3

28.03.2013, 09:40

ne ich meinte, dass die Stadt die Drittschuldnerin ist und wir einen PfÜB wegen der Pension an die stellen sollen, dass die Pension, wo er mal gearbeitet hat weiterhin an uns gezahlt wird, bis die Forderung erloschen ist.
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#4

28.03.2013, 09:41

Nein Leonie. Es gibt auch privigelierte "Pensionsempfänger", hat nichts mit der "gesetzlichen Rente" zu tun.

Lisa müsste wissen, von welcher Stelle die Pension bezahlt wird. Soweit ich in Erinnerung habe, gibt es für jedes Bundesland ein eigenes Amt. Welches Amt für den Schuldner zuständig ist, liegt m.E. daran, in welchem Bundesland er bei Beginn der Tätigkeit in den Dienst eingetreten ist.

Google hilft bestimmt.
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#5

28.03.2013, 09:44

Es kann aber auch um eine Beamtenpension gehen, die hat nichts mit der gesetzlichen Rentenversicherung zu tun.
Welcher Anspruch dann in dem neuen Formular genommen werden muss, ist mir allerdings auch nicht ganz klar.


@leoniemaus5: Ich würde gesetzliche Rente eher unter Anspruch B Agentur für Arbeit bzw. Versicherungsträger eintragen.
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lisa1902
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#6

28.03.2013, 09:54

Ich habe jetzt sonstiges genommen und damit Anspruch auf Beamtenpension :?
Das habe ich im Netz gefunden:

Anspruch (Pension)

Gepfändet werden alle gegenwärtigen und zukünftigen fortlaufenden Ansprüche des Schuldners auf Zahlung von Rente wegen Altersruhegeld, Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit in Höhe der nach § 850 c ZPO in jeweils gültiger Fassung pfändbaren Beträge in Verbindung mit § 54 Abs. 4 SGB I.

Ausdrücklich von der Pfändung ausgenommen werden die in dem gepfändeten Anspruch enthaltenen Kinderzuschläge und vergleichbare Leistungen, § 54 Abs. 4 SGB I.

Rentenansprüche sind wie Arbeitseinkommen pfändbar, vgl. BGH 21.11.2002, IX ZB 85/02. Die Anhörung des Schuldners sowie die Prüfung der Billigkeit und der Sozialhilfebedürftigkeit entfallen seit 14.06.1994 infolge der Neufassung des § 54 SGB I nach dem 2. Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuches - 2. SGBÄndG v. 13.06.1994 (BGBl. I 1229).
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lisa1902
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#7

28.03.2013, 12:02

und was sagt ihr?
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tiko73

#8

01.04.2013, 19:24

leoniemaus5 hat geschrieben:Sollte die Nummer dir fehlen, kannst du direkt dort anrufen und dir diese erfragen. Falls du einen netten Berater am Telefon hast, geben sie meist Auskunft. Nur solltest du seriös auftreten oder dein Chef ruft dort persönlich an.
Na, da hoffe ich doch mal, dass da der Datenschutz vor ist :roll:
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