PKH für ZV nach Reform
Verfasst: 27.03.2013, 15:18
Hallo zusammen,
hat jemand seit der Reform mal probiert für die ZV PKH mit Beiordnung bewilligt zu bekommen? Folgender Fall:
Mandantin hatte im letzten Jahr nach altem Recht schon einen Vollstreckungsauftrag selbst (mit Hilfe des Gerichts) gemacht. Jetzt hat sie uns beauftrag mit Antrag auf PKH. Die Rechtspflegerin meint, dass es sich hier ja nicht um einen schwierig gelagerten Fall handelt und die Gläubigerin ja schon selbst vollstreckt hat (ja hat sie, aber nach altem Recht, das war verständlich... Grrr). Ich soll den Antrag auf Beiordnung also zurücknehmen...!
Das neue Recht ist kompliziert. Jeden zweiten Tag hab ich einen GVZ am Telefon, der mir sagt, dass nicht nur ich das so sehe, sondern die GVZ auch (zumal ich bis heute nicht einen Auftrag bearbeitet zurück habe, weil es immer noch keine Vermögensverzeichnisse etc. gibt) Der Gläubiger sollte die §en kennen, sollte wissen, was Drittauskünfte sind, welche Kosten (zumindest ungefähr) auf ihn zukommen können.
Das Formular, das mir die Rechtspflegerin zur Verfügung gestellt hat, besteht aus einem Wust von §en und keinerlei Erklärungen, bzw. kurzen Sätzen im "Anwaltsdeutsch".
Die Mandantin könne sich ja mit einem GVZ in ihrer Nähe oder mit dem Gericht in Verbindung setzen, um Hilfe zu bekommen! Hallo, dann können die Anwälte sich ja gleich alle einen anderen Beruf suchen.
Seh ich das falsch? Meiner Meinung nach ist insbesondere im Augenblick die ZV unheimlich schwierig. Wie soll ein Laie das allein hinkriegen und zwar so, dass es funktioniert, bzw. er nicht Kosten ins Ultimo auslöst!
hat jemand seit der Reform mal probiert für die ZV PKH mit Beiordnung bewilligt zu bekommen? Folgender Fall:
Mandantin hatte im letzten Jahr nach altem Recht schon einen Vollstreckungsauftrag selbst (mit Hilfe des Gerichts) gemacht. Jetzt hat sie uns beauftrag mit Antrag auf PKH. Die Rechtspflegerin meint, dass es sich hier ja nicht um einen schwierig gelagerten Fall handelt und die Gläubigerin ja schon selbst vollstreckt hat (ja hat sie, aber nach altem Recht, das war verständlich... Grrr). Ich soll den Antrag auf Beiordnung also zurücknehmen...!
Das neue Recht ist kompliziert. Jeden zweiten Tag hab ich einen GVZ am Telefon, der mir sagt, dass nicht nur ich das so sehe, sondern die GVZ auch (zumal ich bis heute nicht einen Auftrag bearbeitet zurück habe, weil es immer noch keine Vermögensverzeichnisse etc. gibt) Der Gläubiger sollte die §en kennen, sollte wissen, was Drittauskünfte sind, welche Kosten (zumindest ungefähr) auf ihn zukommen können.
Das Formular, das mir die Rechtspflegerin zur Verfügung gestellt hat, besteht aus einem Wust von §en und keinerlei Erklärungen, bzw. kurzen Sätzen im "Anwaltsdeutsch".
Die Mandantin könne sich ja mit einem GVZ in ihrer Nähe oder mit dem Gericht in Verbindung setzen, um Hilfe zu bekommen! Hallo, dann können die Anwälte sich ja gleich alle einen anderen Beruf suchen.
Seh ich das falsch? Meiner Meinung nach ist insbesondere im Augenblick die ZV unheimlich schwierig. Wie soll ein Laie das allein hinkriegen und zwar so, dass es funktioniert, bzw. er nicht Kosten ins Ultimo auslöst!