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PKH für ZV nach Reform

Verfasst: 27.03.2013, 15:18
von sternchen160983
Hallo zusammen,

hat jemand seit der Reform mal probiert für die ZV PKH mit Beiordnung bewilligt zu bekommen? Folgender Fall:

Mandantin hatte im letzten Jahr nach altem Recht schon einen Vollstreckungsauftrag selbst (mit Hilfe des Gerichts) gemacht. Jetzt hat sie uns beauftrag mit Antrag auf PKH. Die Rechtspflegerin meint, dass es sich hier ja nicht um einen schwierig gelagerten Fall handelt und die Gläubigerin ja schon selbst vollstreckt hat (ja hat sie, aber nach altem Recht, das war verständlich... Grrr). Ich soll den Antrag auf Beiordnung also zurücknehmen...!

Das neue Recht ist kompliziert. Jeden zweiten Tag hab ich einen GVZ am Telefon, der mir sagt, dass nicht nur ich das so sehe, sondern die GVZ auch (zumal ich bis heute nicht einen Auftrag bearbeitet zurück habe, weil es immer noch keine Vermögensverzeichnisse etc. gibt) Der Gläubiger sollte die §en kennen, sollte wissen, was Drittauskünfte sind, welche Kosten (zumindest ungefähr) auf ihn zukommen können.

Das Formular, das mir die Rechtspflegerin zur Verfügung gestellt hat, besteht aus einem Wust von §en und keinerlei Erklärungen, bzw. kurzen Sätzen im "Anwaltsdeutsch".

Die Mandantin könne sich ja mit einem GVZ in ihrer Nähe oder mit dem Gericht in Verbindung setzen, um Hilfe zu bekommen! Hallo, dann können die Anwälte sich ja gleich alle einen anderen Beruf suchen.

Seh ich das falsch? Meiner Meinung nach ist insbesondere im Augenblick die ZV unheimlich schwierig. Wie soll ein Laie das allein hinkriegen und zwar so, dass es funktioniert, bzw. er nicht Kosten ins Ultimo auslöst!

Re: PKH für ZV nach Reform

Verfasst: 28.03.2013, 08:11
von nephele
PKH für ZV zu bekommen war, nach meinen Erfahrungen, schon immer schwierig. Daran wird sich trotz der Reform, die für Verwirrung sorgt, nichts geändert haben.

Wie das Gericht sagt, kann eure MAndantin dafür Hilfe des Gerichts in Anspruch nehmen.
Die Mandantin könne sich ja mit einem GVZ in ihrer Nähe oder mit dem Gericht in Verbindung setzen, um Hilfe zu bekommen! Hallo, dann können die Anwälte sich ja gleich alle einen anderen Beruf suchen.
Ich kann deinen Unmut verstehen, aber mit ZV verdient man sich kaum eine goldene Nase ;) Wenn also das ein oder andere PKH-ZV-Mandat wegfällt, wird das die Anwälte wohl kaum dazu zwingen, ihren Beruf aufzugeben...

Re: PKH für ZV nach Reform

Verfasst: 28.03.2013, 11:26
von sternchen160983
Nein das ist natürlich wahr. Aber es ist für die Mandantschaft total besch... Sie sagt, sie hat keine Ahnung und da der erste Versuch fehlgeschlagen ist, wollte sie es nun in erfahrene Hände geben

Re: PKH für ZV nach Reform

Verfasst: 28.03.2013, 11:32
von Geniesserin
Ich habe bislang auch nur gehört/gelesen, dass Beiordnung bei Pfändung von Unterhaltsansprüchen gewährt wird, sonst wird es schwierig. Warum will sich die Mandantin denn nicht an das Gericht wenden? Dort sind ja auch "erfahrene Hände".

Re: PKH für ZV nach Reform

Verfasst: 28.03.2013, 13:32
von sternchen160983
Weil es trotzdem umständlich ist. Sie muss die Sache ja selbst betreuen und verfolgen, so kümmert sich jemand darum, der sich damit auskennt und empfiehlt die entsprechenden Maßnahmen. Sie hat ja keine Ahnung, was Erfolg versprechend sein könnte und was nicht.

Kann ich schon verstehen...

Re: PKH für ZV nach Reform

Verfasst: 28.03.2013, 14:22
von Majo
Dieses Jahr hab ich bisher in 2 Sachen PKH für die ZV beantragt. Das eine war Unterhalt, da hab ich es bekommen, das andere normale Forderungspfändung, da wurde es abgelehnt.
Darf ich fragen, um welche Forderung es geht, also wie hoch diese ist?

Re: PKH für ZV nach Reform

Verfasst: 28.03.2013, 15:00
von sternchen160983
Es sind offene Arbeitslöhne, die wir vor Gericht eingeklagt hatten. Offen sind mit bisherigen Kosten und Zinsen knapp 4.000,00 €

Re: PKH für ZV nach Reform

Verfasst: 28.03.2013, 15:17
von Pisten_huhn83
Wir haben einmal Pkh für eine Mandantin der ZV bekommen, aber nur weil diese sich im Ausland für ein Jahr aufgehalten und sich selbst um die Sache nicht kümmern konnte