Fallbeispiel MB Widerspruch/streitiges Verfahren

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Ulili
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 462
Registriert: 09.06.2011, 19:53
Beruf: RA-Fachangestellte

#1

23.03.2013, 18:36

Hallo, könntet ihr mir vielleicht bei einem Lösungsweg helfen?

Folgender FAll:

Fa. xyz GmbH (aus Kassel) hat eine Forderung gg. Herrn Meier (aus Mainz) über 7000 €. Der RA der Firma beantragt am 6.11.10 einen MB. Der wird zugestellt am 11.12.10. Der Antragsgegner bezahlt daraufhin 4.000 €. Der RA beantragt am 27.12.10 den Erlass eines VBs. Am gleichen Tag geht der Teilwiderspruch des Herrn Meier ein.

Letztendlich geht alles in streitige Verfahren über.

Sachliche und örtliche Zuständigkeit?

Mein Vorschlag:
MB wird beim AG Hünfeld beantragt. Zuständigkeit im streitigen Verfahren LG Mainz??? :oops: :oops: :oops:
Benutzeravatar
sunshine24
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3858
Registriert: 08.06.2007, 11:33
Beruf: Rechtsfachwirtin, Rechtsreferentin
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Baden-Württemberg

#2

23.03.2013, 20:11

Ja, das ist richtig.
Zuständigkeit Mahnverfahren - Sitz des Antragstellers
Zuständigkeit streitiges Verfahren - Wohnort des Beklagten (in der Regel)
LG ist auch richtig, da SW über € 5.000,00

Edit: Hab überlesen, dass der einen Teilwiderspruch eingelegt hat und somit dann eigentlich das Amtsgericht zuständig wäre. Jetzt bin ich grad unschlüssig, was hier passiert, also ob das Mahngericht dann automatisch ans AG abgibt oder das erst übers LG läuft :kopfkratz
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Ulili
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 462
Registriert: 09.06.2011, 19:53
Beruf: RA-Fachangestellte

#3

23.03.2013, 22:39

Gerade auf er Seite des Gerichts gefunden:

"Wird Teilwiderspruch eingelegt verliert der Mahnbescheid seine Wirkung nur bezüglich des widersprochenen Teils. Über den nicht widersprochenen Teil des Mahnbescheids kann dann vom Antragsteller ein Teilvollstreckungsbescheid erwirkt werden. Der Widerspruch beendet das Mahnverfahren. Für das weitere Verfahren ist das Mahngericht nicht mehr zuständig. Wenn Sie oder der Antragsteller einen entsprechenden Antrag stellen, wird das Verfahren an das im Mahnbescheid angegebene Zivilprozessgericht abgegeben. Dieses Prozessgericht können Sie aus dem Mahnbescheid ersehen."

Im MB müsste dann ja regulär aufrgund des ursprünglichen Streitwerts das LG sein. Aber würde es nicht wegen Unzulässigkeit abgeben?
Ulili
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 462
Registriert: 09.06.2011, 19:53
Beruf: RA-Fachangestellte

#4

24.03.2013, 18:05

Ich komme noch einmal auf meine Frage zurück. Im MB wäre ja das LG angegeben gewesen. 4000 € wurden ja bezahlt. Rest 3000 €. Zuständig normalerweise das LG. Geht es dann ans AG oder LG?

:thx :wink1
Antworten