Zwangsvollstreckung aus Vollstreckungsbescheid... aber wie..

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Bella Cullen
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#1

21.03.2013, 13:26

Ihr Lieben,

nachdem ich nun das erste mal ein komplettes Mahnverfahren durchgeführt habe, liegt mir nun der VB vor, die Frist für den Einspruch habe ich auch abgewartet und nun??? Jetzt muss ich dem Gerichtsvollzieher wohl einen Auftrag erteilen, aber was soll denn darin alles enthalten sein und muss ich mich entscheiden, welche Form der Pfändung ich betreiben möchte (obwohl ich ja nicht weiß, über welches EInkünfte/Vermögen et.c. der Schuldner verfügt oder gerade nicht).

Ich wäre für eure Hilfe sehr dankbar, dieser VB macht mich noch ganz verrückt! :oops: warum bringt einem das keiner im Studium/Referendariat bei? :doof

LG und einen schönen Tag!

Bella

:thx
Ich trage solange schwarz, bis ich was dunkleres finde.
tiko73

#2

21.03.2013, 13:28

Hier findest du den Vordruck http://www.dgvb.de/vordrucke/vordruck-f ... ngsauftrag" target="blank

Weitere Hinweise findest du hier im ZV-Bereich. Einfach mal ein bisschen durchgucken :-)
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niva
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#3

21.03.2013, 13:29

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sunny84
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#4

21.03.2013, 13:33

Nur so als Hinweis: Bei nem VB musst du die 2-Wochen-Frist für den Einspruch nicht abwarten, bis du vollstreckst. Beim nächsten Mal kannst du also gleich nach Erhalt des VB loslegen mit der ZV :)
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#5

21.03.2013, 13:53

@sunny: das wusste ich, macht hier aber Sinn. Trotzdem danke!

Ansonsten: ihr seid spitzenklasse!!!! :thx :thx :thx

LG Bella
Ich trage solange schwarz, bis ich was dunkleres finde.
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