ZV-Auftrag ruhend stellen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Sprengmann
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#1

19.03.2013, 11:20

Mal ein Frage an anwesende GV`S-
Wird die Bitte eines Schuldners, den ZV-Auftrag zurückzustellen, da er die Angelegenheit mit dem Gläubiger zu klären versucht, grundsätzlich abgelehnt. :(
Wir vertreten den Schuldner, der vom Gläubiger-RA aufgefordert worden ist, Forderungen aus einem gegen ihn vorliegenden Vu auszugleichen.
Es wurde jedoch kein VU und auch kein vorhergehender Schriftverkehr an unseren Mdt zugestellt. Wir haben entsprechende Akteneinsicht bei Gericht beantragt und den Gläubiger RA unsere Vertretung angezeigt. Jetzt hat dieser bereits ZVA erteilt und GV Termin zur Vollstreckung mitgeteilt.
Unserer Bitte auf Ruhendstellung der ZV wurde jetzt vom GV rigoros abgelehnt. Gründe nannte er nicht. Bleibt wohl im Zweifel nur die Vollstreckungsabwehrklage.
Danke um Voraus und Grüße
Ich weiss, dass ich nicht weiss.
samsara
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#2

19.03.2013, 11:26

Ich bin zwar kein GV, aber ein Ruhen der ZV gibt es nicht. Da hätten die GV´s hat noch mehr zu tun, wenn sie sich diese Aufträge auf Termin legen müssten. Der Gläubigervertreter kann den GV allerdings bitten, den ZV-Versuch/Termin zur Abgabe der VA zu verschieben.
sansibar
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#3

19.03.2013, 11:42

Genau, ihr müsst euch auf jeden Fall für eine solche Maßnahme mit dem Gläubiger-Vertreter in Verbindung setzen, dass der GV auf Antrag des Schuldners nicht einfach aussetzt, würde ich als Gläubiger aber auch verlangen!
Grüße - sansibar
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Sprengmann
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#4

19.03.2013, 11:48

Dass der Gläubiger zustimmen muß, ist klar, aber das rigorose "Nein" hat mich verwundert.

Insbesondere, da es uns als Gläubigervertreter schon mehrfach passiert ist, daß uns durch GV´S mitgeteilt wurde, daß aufgrund bestehender Einwände des Schuldners oder aufgrund von Mitteilungen des Schuldners, mit den Gläubigern unmittelbar die Angelegenheit klären zu wollen, die ZV vorerst ruhend gestellt worden ist.
Ich weiss, dass ich nicht weiss.
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#5

19.03.2013, 12:45

die ZV vorerst ruhend gestellt worden ist
Das habe ich noch nie erlebt und mache schon sehr lange ZV. Ab und zu ruft mal ein GV an, um nachzufragen, ob an uns wirklich eine Zahlung erfolgt ist, wie vom Schuldner behauptet. Dass aber einfach ruhend gestellt wird, habe ich wie gesagt noch nicht erlebt.
silvester
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#6

19.03.2013, 12:52

Natürlich wird die Bitte des Schuldners abgelehnt. Der GV könnte ggf. den Gläubiger bitten, den vom Schuldner dargelegten Sachverhalt zu prüfen und diesem dafür eine angemessenen, aber kurze Frist, setzen. Dies wird er aber nur machen, wenn es sich um eine zwischenzeitliche vorgeblich geleistete Zahlung handelt. Hier sehe ich nicht, warum der GV die beantragte Vollstreckung nicht weiter betreiben sollte.

Wenn der Gläubiger als Herr des Verfahrens ein Ruhen beantragt, liegt eine andere Sachlage vor.
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#7

19.03.2013, 13:05

Danke für die Antworten.
Dann werd ich das "Nein" also akzeptieren müssen.
Ich weiss, dass ich nicht weiss.
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