Da der Sammelthread zur Reform der Sachaufklärung langsam unübersichtlich wird und sich die Fragen wiederholen, gibt es neue Thread für die einzelnen Maßnahmen.
Hier könnt Ihr Euch über die Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse austauschen.
Formulare für die Pfübs gibt es hier:
Geldforderungen:
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads ... cationFile
Unterhaltsforderungen:
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads ... cationFile
Den vorherigen Sammelthread zur ZV-Reform findet ihr hier:
Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013
Bitte informiert Euch und lest die vorherigen Beiträge durch, bevor Ihr Eure Fragen stellt!
Sammelthread: ZV-Reform, Pfüb in der Praxis
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17641
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- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
9 Seiten für einen PFÜB...naja. Portofreundlich ist das Ganze eher nicht
Ansonsten ist der PFÜB einfach, solange man einfache Sachen pfändet wie Bankkonten, Gehalt usw. Sobald es aber kniffliger wird, wie z.B. Zusammenrechnung oder Nichtberücksichtigung von unterhaltsberechtigten Personen usw., wirds schon eher knifflig, weil man erstmal gucken muss, wo das denn jetzt einzutragen ist.
Genauso hab ich früher auch ohne Probleme einen PFÜB für verschiedene Ansprüche bei verschiedenen Drittschuldnern gemacht. Wenn ich da mal wieder an so eine Sache gerate, muss ich erstmal gucken, ob das heute überhaupt noch möglich ist mit dem Formular.
Ansonsten ist der PFÜB einfach, solange man einfache Sachen pfändet wie Bankkonten, Gehalt usw. Sobald es aber kniffliger wird, wie z.B. Zusammenrechnung oder Nichtberücksichtigung von unterhaltsberechtigten Personen usw., wirds schon eher knifflig, weil man erstmal gucken muss, wo das denn jetzt einzutragen ist.
Genauso hab ich früher auch ohne Probleme einen PFÜB für verschiedene Ansprüche bei verschiedenen Drittschuldnern gemacht. Wenn ich da mal wieder an so eine Sache gerate, muss ich erstmal gucken, ob das heute überhaupt noch möglich ist mit dem Formular.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
Klar geht das - schon in der Praxis erprobtAnahid hat geschrieben:Genauso hab ich früher auch ohne Probleme einen PFÜB für verschiedene Ansprüche bei verschiedenen Drittschuldnern gemacht. Wenn ich da mal wieder an so eine Sache gerate, muss ich erstmal gucken, ob das heute überhaupt noch möglich ist mit dem Formular.
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Meine Kollegin und ich verzweifeln hier....haben einen Pfüb mit zwei Gläubigern und mit ra micro bekommen wir es einfach nicht hin den zweiten Gläubiger in dieses blöde Formular zu bekommen. Auch Google konnte uns bisher nicht helfen. Hat einer ne Idee? Früher hat ra micro das anhand des FoKo alleine übernommen, warum jetzt nicht mehr?
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- Foren-Praktikant(in)
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Hallo
Ich sitze hier grad an dem neuen Formular für den PfüB und bin mir irgendwie bei allem was ich ankreuze total unsicher. Ich will einfach nur das Arbeitseinkommen pfänden, muss ich da irgendwas von den Anträgen auf Blatt 7 ankreuzen...eigentlich nicht oder? Weiß irgendwer von Euch, ob es einen anständigen Leitfaden gibt zum Ausfüllen? Im Internet hab ich bisher nichts gefunden. Machen sie so ein "tolles" Formular und dann gibts nirendwo Infos was wie auszufüllen ist....
Liebe Grüße Annika aus Stuttgart
Ich sitze hier grad an dem neuen Formular für den PfüB und bin mir irgendwie bei allem was ich ankreuze total unsicher. Ich will einfach nur das Arbeitseinkommen pfänden, muss ich da irgendwas von den Anträgen auf Blatt 7 ankreuzen...eigentlich nicht oder? Weiß irgendwer von Euch, ob es einen anständigen Leitfaden gibt zum Ausfüllen? Im Internet hab ich bisher nichts gefunden. Machen sie so ein "tolles" Formular und dann gibts nirendwo Infos was wie auszufüllen ist....
Liebe Grüße Annika aus Stuttgart
Also, das finde ich eigentlich recht selbsterklärend.
Du musst da nur was ankreuzen, wenn du die Zusammenrechnung mehrerer Einkommen oder die Nichtberücksichtigung von unterhaltsberechtigten Personen möchtest. Wenn das alles bei dir nicht in Frage kommt, brauchst du also auch nix ankreuzen.
Allerdings empfehle ich, auf Seite 8 anzukreuzen, dass du die Gehaltsabrechnungen mitpfänden möchtest
Du musst da nur was ankreuzen, wenn du die Zusammenrechnung mehrerer Einkommen oder die Nichtberücksichtigung von unterhaltsberechtigten Personen möchtest. Wenn das alles bei dir nicht in Frage kommt, brauchst du also auch nix ankreuzen.
Allerdings empfehle ich, auf Seite 8 anzukreuzen, dass du die Gehaltsabrechnungen mitpfänden möchtest