Sammelthread: ZV-Reform, Pfüb in der Praxis

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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#41

08.04.2013, 11:36

katuscha hat geschrieben:Ich habe nicht die einzelnen Seiten sondern die Anzahl der Dokumente angegeben. z. B. 2 GVZ-Rechnungen sind 2 Dokumente auch wenn sie z. B. aus vier Seiten bestehen.
So habe ich das bislang auch gerechnet.

@marie: Ich würde Erinnerung einlegen. Sollen sich die LG mit dem Thema (neben s/w oder Farbe) auch noch auseinandersetzen.


RAM hat auch unterschiedliche Schriftgrößen verwendet und Schreibfehler habe ich auch schon gefunden....
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Baptistine
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#42

08.04.2013, 14:31

Hallo Leute,

wie macht ihr das denn mit Mietsansprüchen?
Bsp.: 6 Mieten wurden nicht gezahlt, somit 6 Forderungen mit jeweils verschiedenen Zinsbeginnen. Problem ist bei dem PfÜB-Formular nur, dass ich so viele Einträge gar nicht vornehmen kann (sowohl Forderungen als auch Zinsen). Und mit das Formular -Unterhalt- passt ja auch nicht.

Gibt es Ergänzungsblätter wie villt. beim MB? Oder wie macht ihr das? Habe erst einen PfÜB mit dem neuen Formular beantragt. 88
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Tigerle
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#43

08.04.2013, 14:38

Mach am besten eine Forderungsaufstellung

Dann trägst du bei Hauptforderung den sich aus der Forderungsaufstellung ergebendne Hauptsachebetrag ein und bei den Zinsen die Gesamtzinsen bis zum Tag der Antragstellung. Dann hast ja nur noch ZInsen ab Antragstellung aus der Gesamthauptforderung. Dazu noch ein Kreuz bei gemäß Anlage und gut.
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#44

08.04.2013, 15:25

Tigerle hat geschrieben:Mach am besten eine Forderungsaufstellung

Dann trägst du bei Hauptforderung den sich aus der Forderungsaufstellung ergebendne Hauptsachebetrag ein und bei den Zinsen die Gesamtzinsen bis zum Tag der Antragstellung. Dann hast ja nur noch ZInsen ab Antragstellung aus der Gesamthauptforderung. Dazu noch ein Kreuz bei gemäß Anlage und gut.
Sehe ich ähnlich.
Solltest Du den PfÜb allerdings direkt nach Titulierung beantragen, kann meiner Ansicht nach auch die Aufstellung weggelassen werden, da sich alles aus dem Titel direkt ergeben sollte. Sollten dort auch schon ausgerechnete Zinsen drin stehen, einfach das Zinsbeginndatum entsprechend dem Titel eintragen.
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#45

08.04.2013, 15:48

Hallo ihr Lieben,
ich mal wieder :) Wie ist das mit Geschäftsanteilen einer Gesellschaft? Muss ich dann beim PfüB Sonstiges ankreuzen und unter Anlage G dann angeben, was ich gepfändet haben will? Also Anspruch auf Vergütung, Gewinnauszahlung, Kündigungsrecht etc.?
Liebe Grüße
Bel
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#46

08.04.2013, 16:35

marie hat geschrieben:AG Mannheim :evil: ...da gehen die uhren eh irgendwie anders...
AG Regensburg dasselbe :cry:

Noch ist es eine Zwischenverfügung. Ich werde berichten...


So auf Nachfrage bei RA-Micro, darf ich momentan nur den Antrag auf der BMJ Seite verwenden, bis die Gespräche mit AG Regensburg durch sind. Das hat mir das RA-Micro-Support mitgeteilt.

Ich hoffe ich konnte a bißerl helfen :wink:
unkunkel
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#47

09.04.2013, 14:28

Ich habe letztens einen Antrag auf vorläufiges Zahlungsverbot rausgeschickt, ein paar Tage danach - als die vollstreckbare Ausfertigung des Titels da war - den PfÜb. Dazu habe ich die Formulare genommen, die das BMJ rausgegeben hat, da es ja Formularzwang gibt.
Jetzt schreibt der Gerichtsvollzieher zum Antrag auf VZV, dass er darum bittet, eine Ausfertigung des Schuldtitels nachzureichen. Ich habe ihn angerufen und gefragt, was er damit meint, denn den Schuldtitel (einfache Ausfertigung, nicht die vollstreckbare) habe ich an jede Ausfertigung mit dran gehangen (was ich immer so mache, und noch nie gab es Probleme). Er meinte, er bräuchte das Original, denn laut dem Antrag, den ich geschickt habe, soll er das vorläufige Zahlungsverbot noch anfertigen und daher bräuchte er von Rechts wegen das Original, und ich solle doch mal in meinem Anwaltsprogramm nachschauen, ob es da keinen Programmpunkt gebe, der mir einen Entwurf eines solchen gleich mit anhängen würde, da sei ich nun wiederum die einzige, die das nicht machen würde.

Aber ich dachte, es besteht Formularzwang? Dann KANN ich doch nur das vorgegebene Formular nutzen, und in diesem habe ich die folgenden Punkte beim Punkt Vorpfändung (M) angekreuzt:

[x] Anfertigung und Zustellung der Benachrichtigung über die Vorpfändung (...)
[ ] für pfändbare Forderungen (...)
[x] für die folgende Forderung/die folgenden Forderungen: (genaue Bezeichnung von mir)

Ich bin total verwirrt. Wir haben zwar gleich zwei Anwaltsprogramme (Phantasy und RA-Micro, wobei letzteres nur fürs Rechnungen schreiben benutzt wird), aber dann haut es doch mit dem Formularzwang nicht mehr hin, oder?
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#48

09.04.2013, 15:19

unkunkel hat geschrieben: Aber ich dachte, es besteht Formularzwang? Dann KANN ich doch nur das vorgegebene Formular nutzen, und in diesem habe ich die folgenden Punkte beim Punkt Vorpfändung (M) angekreuzt:

[x] Anfertigung und Zustellung der Benachrichtigung über die Vorpfändung (...)
[ ] für pfändbare Forderungen (...)
[x] für die folgende Forderung/die folgenden Forderungen: (genaue Bezeichnung von mir)
Es besteht Formularzwang für die Beantragung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.

Wenn ich dich richtig verstehe, hast Du das von mehreren Gerichtsvollziehern entworfene Formular genutzt und darin steht halt, dass der GVZ das VZV noch anfertigen soll. Dafür braucht er den Titel im Original.

Für das vorläufige Zahlungsverbot hat sich durch die Reform nichts geändert. Ich weiß nicht, wie es bei Phantasy funktioniert, aber RAM hat dafür einen entsprechenden Vordruck mit dem VZV erstellt werden können.
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#49

09.04.2013, 15:34

:thx
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Baptistine
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#50

10.04.2013, 12:19

Vielen Dank Tigerle und Geniesserin, werde ich dann so machen :-)

:thx
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