Sammelthread: ZV-Reform, Pfüb in der Praxis

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
MaRa84
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#361

06.04.2017, 17:42

Ich danke dir für die Antwort. Konnte noch nichts machen heute weil der Anwalt sowie meine Kollegin nicht in der Kanzlei waren. Ich bin gespannt wie die Reaktion sein wird. Sicherheitshalber werde ich schon mal ein Anschreiben vorbereiten.
MaRa84
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#362

07.04.2017, 13:21

Hallo ihr Lieben! Ich nochmal..also das gab stress jetzt wegen dem verbockten pfüb. Chef sagte aber, die Bank dürfte die Pfändung nicjt einfach nicht anerkennen wegen den fehlenden Seiten und ich müsse das prüfen...aber wie denn??? Keine Ahnung...
Stimmt das denn? Hatte das schon mal einer von euch?
Lieben Dank!!!
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icerose
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#363

07.04.2017, 13:29

Leider hab ich sowas noch nicht gehabt. Aber mal logisch: Die Bank weiß doch gar nicht, was gepfändet wird, eben weil genau die entsprechende Seite im Beschluss fehlt. Wäre ich der Drittschuldner, würde ich erklären, dass ich die Pfändung mangels Kenntnis, was genau gepfändet wird, nicht anerkenne. :-?

Warum gab es Ärger? Wolltest du ihn nicht wie zuvor von mir empfohlen an das Gericht zur Korrektur senden? Im allerschlimmsten Fall muss ein neuer Pfüb beantragt, erlassen und zugestellt werden. Das wäre doof, weil ihr bzw. eurer Mandant (und zum Teil doch ihr) auf den Kosten sitzen bleibt. :sad:
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Crydea
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#364

29.08.2017, 17:46

Ich hänge mich hier mal an, da ich derzeit ein fieses Problem mit dem PÜ-Formular habe, was aber wohl irgendwie an RA-Micro liegt...

Ich habe folgendes Problem:

Wir hatten aus einem Vergleich vollstreckt, brauchten zig Vorpfändungen wegen verbockten Rubrum und Titelsberichtigung, DS hat dann auch gezahlt. Zwischenzeitlich hatten wir mit dem KFB auch das Problem mit der Berichtigung. Dieser ist nun berichtigt, also PÜ aus dem KFB, DS hatte ja schön brav gezahlt. Kommt eine Monierung mit 5 Punkten. Alle an sich nicht so dramatisch, nur

"Bietet das Antragsformular gemäß Anlage 2 zu § 2 Satz 1 Nr. 2 ZVFV hinsichtlich der Forderungsaufstellung geeignete Eintragungsmöglichkeiten, ist das vorgegebene Formular auch zwingend zu nutzen, BGH-Beschlüsse vom 11.05.2016, VII ZB 54/15 sowie vom 04.11.2015, VII ZB 22/15 (NJW 2016, 81). Lediglich im Ausnahmefall kann der Antragsteller, soweit in dem Formular keine Eintragungsmöglichkeit besteht, vollständig auf die beigefügte Forderungsaufstellung als Anlage verweisen. Ein derartiger Ausnahmefall liegt hier jedoch nicht vor. Es wird daher gebeten, eine ergänzte Seite 3 des Antrags in dreifacher Ausfertigung einzureichen."

Und daran verzweifel ich gerade. Ich habe alle Buchungen im FoKo zig mal überprüft, alles richtig eingetragen. Ich habe am FoKo rumgebastelt. Nur RA-Micro zeigt mit jedes mal an, dass Seite 3 nicht genügend Ausfüllmöglichkeiten bietet und eine Anlage hinzugefügt wird :sad: Ich krieg was an die Nerven. Wollte die Akte vorm Urlaub noch vom Tisch haben...

FoKo schaut wie folgt aus:

1. Hauptforderung
2. festgesetzte Kosten (KFB)
3. Auslagen (GV)
4. Auslagen (GV)
5. RA-Gebühren (Rg wg ZV)
6. Auslagen (GV)
7. Auslagen (GV)
8. Auslagen (GV)
9. Auslagen (GV)
10. Auslagen (GV)
11. Zahlung DS

Weiß hier jemand Rat?

Bzw. habe ich gerade, während ich mir das FoKo betrachte eine leise Idee wo der Fehler stecken könnte.... Kann es eventuell sein, dass die Zahlung des DS auf Auslagen, Gebühren und KFB angerechnet wurde und daher nur noch ein Rest der HF besteht? Denn ich habe im FoKo unten stehen Gesamtforderung Betrag X per tt.mm.jjjj, Vergleich Ziffer I Betrag X und Summe ohne Zinsen Betrag X. Der Vergleich war ja ohne Zinsen... der KFB mit. Kann hier der Fehler stecken? :nachdenk Kann man steuern, wie eine Zahlung angerechnet werden soll?

Bin für jeden Vorschlag dankbar!

Lg und schönen Abend



Edit: Ich habe dann inzwischen rausgefunden, dass ich die Verwendung der Zahlung doch bestimmen kann. Brauchte ich bisher nie... Chefin bucht die eingehenden Zahlungen immer. Naja, man lernt nie aus. Jetzt schaut das FoKo schon anders aus. morgen frisch ans Werk und schauen, ob das mit PÜ Seite 3 nun klappt :oops:
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#365

30.08.2017, 09:23

Guten Morgen, Crydea,
in dem Fall würde ich ggf. sogar ein eigenes FoKo für den Kfb anlegen und nur die offenen gebliebenen Auslagen da mit reinnehmen. Damit könntest du allen Problemen aus dem Weg gehen.
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#366

30.08.2017, 10:00

Die Überlegung hatte ich auch schon. Aber danke dir.

Aber nachdem ich dann die Zahlung richtig zuweisen konnte stimmt alles und das Formular macht auch keine Mucken mehr. Schon doof wenn man nicht alle Funktionen kennt. Bin nur froh, dass der Sachbearbeiter das so locker sieht und einfach nur gelacht und gemeint hat, dann weiß ich es jetzt fürs nächste mal :lol:
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#367

28.09.2017, 11:01

Habe zu meiner Frage adhoc nichts gefunden, es wurde von vorherigen RAen ein PÜB gegen den Schuldner an dessen Arbeitgeber versandt. Da der Schuldner dann direkt überwiesen hat kam vom Arbeitgeber nichts. Nun hat der Schuldner die Zahlung eingestellt. Der PÜB ist aus April 2015. Gilt der noch? Kann ich aus dem PÜB noch was herleiten oder muss ich einen neuen stellen? Wir haben das Mandat jetzt erst übernommen
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#368

28.09.2017, 11:37

Ein Pfüb gilt, bis die Forderung des Gläubigers gedeckt ist. Das steht sogar im Pfüb selbst. Also würde ich an deiner Stelle den Drittschuldner mit einem aktuellen Forderungskonto dran (natürlich mit Vertretungshinweis) anschreiben und um weitere Zahlungen auf euer Kontoe bis zur Tilgung (mit Verweis auf den Pfüb vom ...) bitten.
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#369

28.09.2017, 15:24

:thx Meinst du es ist ein Problem dass ich den püb nicht in der Akte habe und auch nicht das genaue Datum weiss?
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#370

28.09.2017, 15:37

hm, das könnte eins sein. Aber versuche es auf jeden Fall erstmal mit den Daten, die du hast. Vielleicht schicken die dir sogar eine Kopie des Pfüb, wenn du lieb fragst.
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