Sammelthread: ZV-Reform, Pfüb in der Praxis

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Lori79
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#321

08.07.2016, 12:20

Danke
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Baptistine
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#322

15.07.2016, 11:04

Hallöchen,

mache gerade die 1. ZV mit zwei Schuldnern.
Kann mir jemand helfen und sagen, wo ich Schuldner Nr. 2 eintrage bei A5? Oder muss ich eine Anlage beifügen?
Schuldner sind Eheleute, also auch gesamtschuldnerisch.

:kopfkratz
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icerose
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#323

15.07.2016, 11:33

wenn beide die gleiche Adresse haben, würd ich bei Herrn/Frau/Firma schlicht beide reinschreiben und bei Land Gesamtschuldner.
Haben sie getrennte Adressen, musst du erstmal prüfen, ob dort auch derselbe GV zuständig ist. Sonst wären ggf. eh zwei Aufträge zu erstellen.
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mokey1
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#324

19.07.2016, 08:52

Guten Morgen,

nach langer "Baby"-Pause durfte ich mich wieder in die Materie und erst recht in die neuen Formulare einarbeiten und hab gleich - ohne irgendwelche Literatur zur Verfügung zu haben (da neue Arbeitsstelle) :schock - schon ein Problem

Früher habe ich in meinen Pfändungen der Mietkaution unter anderem beantragt;

- die zur Hinterlegung gefertigten Sparbücher/Bürgschaftsurkunden "kündigen" zu können
- die Bezugsberechtigten "widerrufen, bestimmen bzw. ändern" zu können
- die zur Hinterlegung gefertigten Sparbücher/Bürgschaftsurkunden "ausgehändigt" zu bekommen

Neues Formular, neues Büro, neues Glück - flöte Piepen ;) ich werde um ergänzende Stellungnahme im Hinblick auf die erforderliche Pfändbarkeit gebeten.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, bei der Forensuche bin ich leider nicht fündig geworden.

LG mokey
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Pepples
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#325

19.07.2016, 09:04

Hallo mokey1 :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Sofern die Berufsangabe bereits vor der Softwareumstellung des Forums erfolgt ist, muss diese wiederholt werden. Die neue Software bringt geänderte Eingabefelder mit sich, so dass die Bezeichnung u.U. nicht im Kurzprofil sichtbar ist.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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mokey1
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#326

19.07.2016, 09:19

Hallo Forenteam,

tschuldigt bitte die Unannehmlichkeiten, habe die nicht angezeigte Berufsangabe schnell wieder nachgeholt, oh man, was war ich lange nicht mehr hier. . .

VG mokey
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#327

13.09.2016, 10:34

Guten Morgen -
ich versuche es jetzt mal hier :)

ich möchte unter Zusammenrechnung der Einkünfte pfänden:

1) Altersrente
2) Hinterbliebenenrente
3) Betriebsrente

Meine Fragen:

kreuze ich an: "Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen und Sozialleistungen - § 850e Nummer 2a ZPO)"?

Alters- und Hinterbliebenenrente bei Deutsche Rentenversicherung Bund - also Anspruch B?

Die Schuldnerin gibt für die Betriebsrente eine ... Versicherungskammer an. Ist dies dann ein Anspruch E ? Ich dachte, die Betriebsrente wird immer über den ehemaligen Arbeitgeber bezahlt ...

Ist dann auf Seite 7 der zweite Block anzukreuzen? Mit "laufende Geldleistung" UND Arbeitseinkommen ? Oder wie?

Danke für eure Hilfe !!

Grüße
Kaltforelle
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Loki
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#328

13.09.2016, 13:31

Ich habe dir im Ursprungs-Thread geantwortet. ;)
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#329

22.09.2016, 09:39

Hilfe, mein erster PÜB seit Ewigkeiten. Folgender Sachverhalt, unser Mandant, Weisswurst AG hat unsere RA Rg nicht gezahlt. Wir haben vom AG XY KFB erhalten. Ich soll nun pfänden, und zwar bei Weissbier KG, da die Ihre RG an Weisswurst noch nicht gezahlt haben und ins Stammkapital. a) kann ich beides in einen PÜB machen? b) ich habe nicht die Bankverbindung, muss ich nun erst eV beantragen? finde grade keinen Briefkopf von denen c) es muss schnell gehen, da vermutlich bald ein Insolvenzantrag kommt d) schreibe ich Weisswurst zu G und Stammkapital zu D? wie sieht es aus mit Rückforderung bei Anfechtung? im Gesetz steht ein Monat bis zehn Jahre, ich kenne drei Monate, ab wann besteht denn Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit? Kann ja auch sein, dass er nur keine Lust hat uns zu bezahlen
:thx
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JanineMo
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#330

22.09.2016, 10:39

Hallo zusammen.

Ich soll nun einen Pfüb rausschicken wegen rückständiger Unterhaltsforderungen.

Entsprechende Formular habe ich soweit es geht ausgefüllt.

Soll das Konto pfänden, also Anspruch D.

Nun meine Frage, muss ich auf Seite 8 des Formulars etwas ankreuzen? Die Gegenseite erhält Dienst- und Versorgungsgbezüge.

Wir haben hier sonst nichts mit Pfübs zutun und ich stehe grad wirklich etwas auf dem Schlauch.

Vielen Dank schon einmal für Eure Hilfe
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