Sammelthread: ZV-Reform, Pfüb in der Praxis
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17593
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Das Formular ist Pflicht. Wenn Eure Pfändung da so nicht drinsteht, muss die eben unter Sonstiges eingetragen werden
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17593
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Ich reiche die immer nach Anzahl der Personen ein. Gericht ist doch kein Copyshop.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 459
- Registriert: 08.03.2012, 14:43
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Ich spare mir das mittlerweile mit den weiteren Abschriften, da mir letztens eine Dame von der Geschäftsstele des AG Neukölln mitgeteilt hat, dass eine Abschrift reicht. Der Gerichtsvollzieher fertigt Kopien von der Ausfertigung des PfÜb´s, dass steht dann natürlich auch auf der Kostenrechnung. Insofern ist es überflüssig mehr Abschriften beizufügen, da der Gerichtsvollzieher, auch wenn ich weitere Abschriften beigefügt haben sollte, sich diese selbst anfertigt.
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8144
- Registriert: 13.06.2012, 18:54
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: AnNoText
Darüber wird im Rechtspflegerforum auch diskutiert:
http://www.rechtspflegerforum.de/showth ... p?66472-Pf" target="blankÜB-Antrag-nur-1-fach...
http://www.rechtspflegerforum.de/showth ... p?66472-Pf" target="blankÜB-Antrag-nur-1-fach...
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 459
- Registriert: 08.03.2012, 14:43
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
@ samsara: Danke für den Link. Soviel zu einer "einheitlichen Handhabung"
Also ich bleib dabei: Original und 1 Abschrift reicht. Welchem Rechtspfleger das nicht reicht, der muss das dann halt monieren.
Also ich bleib dabei: Original und 1 Abschrift reicht. Welchem Rechtspfleger das nicht reicht, der muss das dann halt monieren.
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 459
- Registriert: 08.03.2012, 14:43
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Ja dann nicht, aber mach ich eh so gut wie nie. Mache hier nur selten ZV, da wir nur eine Kanzlei mit 2 RA sind.