Sammelthread: ZV-Reform, Pfüb in der Praxis

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
swetik
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#11

22.03.2013, 11:13

Hallo :wink1

muss ich auch die 9 Seiten von dem Antrag 4 mal einreichen bei 2 Drittsch? :shock: Demnächst werden wir nur noch Pakete ans Gericht verschicken :-|
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tweetyS
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#12

24.03.2013, 22:40

swetik hat geschrieben:Hallo :wink1

muss ich auch die 9 Seiten von dem Antrag 4 mal einreichen bei 2 Drittsch? :shock: Demnächst werden wir nur noch Pakete ans Gericht verschicken :-|
Ich glaube, das hängt vom Rechtspfleger ab, wieviele Kopien er möchte.

Bei uns klappt es normalerweise, wenn wir nur eine Kopie mitschicken. Ganz selten wurden noch weitere Kopien angefordert.

Wie das in Zukunft sein wird (mit neun Seiten), weiß ich natürlich nicht.
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elise98de
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#13

26.03.2013, 11:32

Ich habe nur eine kurze Frage. Ich muss meinen ersten Pfüb machen. Muss der in Farbe eingereicht werden oder geht auch schwarz/weiß. Hatte mal so etwas gelesen, dass es eine Übergangszeit gibt, habe jedoch vergessen, bis wann.

Bereits jetzt Danke!
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#14

26.03.2013, 11:48

Das hängt wohl vom Gericht ab, ob Farbe oder schwarz/weiß.

Ich habe letztens einen schwarz/weiß ans AG München geschickt und da gab es keine Beanstandungen.
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#15

26.03.2013, 11:50

Dankeschön, ich werde es hier in Dresden einfach mal versuchen bzw. werde vorher noch einmal anrufen.
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#16

26.03.2013, 17:24

Hallo,

beim AG Ulm wird schwarz/weiß akzeptiert!

S. Geiselmann
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#17

26.03.2013, 17:38

Danke, habe mittlerweile auch mit dem AG Dresden telefoniert und den reicht auch schwarz/weiß.
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#18

26.03.2013, 19:24

Ich kann jetzt vermelden, dass mein erster Konto-PfüB durch ist :huepf
Ich habe ihn farbig eingereicht, sicher ist sicher :pfeif
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#19

28.03.2013, 12:21

Hallöchen Ihr Lieben,

ich habe meinen ersten PfüB gerade gemacht und finde die Handhabung über RA-Micro mit dem neuen Formular eigentlich angenehm. Geht schnell und ist meiner Ansicht nach einfach auszufüllen.

Zwei Fragen stellt sich mir aber dennoch:

1. Macht ihr ein Anschreiben vor den PfüB oder schickt ihr das Formular ohne zusätzliches Anschreiben raus? Das reine Antragsformular sieht so leer aus und der absender ist auf blatt 1 ja auch nicht zu erkennen...?

2. Bisher hatte ich immer den eigentlichen Antrag (also nun Blatt 1 des Formulars) nur einmal beigefügt und den PfüB-Entwurf je nach Anzahl der Drittschuldner mehrfach. Es müsste doch auch weiterhin ausreichen, wenn Blatt 1 nur einmal beigefügt ist, oder?

Bin gespannt auf Eure Antworten!

Frohes Schaffen und schöne Feiertage euch allen!
Warum tragen RA-Fachangestellte Turnschuhe?
Weil sie ihrem Chef ständig hinter her oder vor ihm davon laufen müssen! ;-)
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#20

28.03.2013, 15:00

shila1978 hat geschrieben:
1. Macht ihr ein Anschreiben vor den PfüB oder schickt ihr das Formular ohne zusätzliches Anschreiben raus? Das reine Antragsformular sieht so leer aus und der absender ist auf blatt 1 ja auch nicht zu erkennen...? Nein, wenn nicht gerade noch PKH beantragt werden soll, ist ein weiteres Blatt unnötig.

2. Bisher hatte ich immer den eigentlichen Antrag (also nun Blatt 1 des Formulars) nur einmal beigefügt und den PfüB-Entwurf je nach Anzahl der Drittschuldner mehrfach. Es müsste doch auch weiterhin ausreichen, wenn Blatt 1 nur einmal beigefügt ist, oder? Ja, Antrag (Seite 1 bis 9), Entwurf des Beschlusses (3fach Seite 2 bis 9)
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