Sammelthread: ZV-Reform, Antrag auf VA und HB in der Praxis

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Liesel
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#11

21.03.2013, 14:28

Du kennst Herrn Kreutzkam nicht? :shock:

http://www.isar-fachseminare.de/team/10 ... tzkam.html" target="blank

Ansonsten wie tiko.

Sorry, aber du kannst hier nicht den GV verantwortlich machen. Der hat nur deine Anträge "befolgt".
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haribo
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#12

22.03.2013, 08:24

Guten Morgen, in dem Formular kreuze ich auch immer die Kästchen an und schreib aber gleichzeitig die Reihenfolge für den GVZ rein, wie er vorzugehen hat, und bisher hat dies auch sehr gut funktioniert. Gruß haribo
Kaltforelle
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#13

22.03.2013, 08:53

Danke schön, dafür bin ich hier. :D
Jetzt weiß ich es besser.

Ich will sicherlich nicht die GV für "meine Fehler" verantwortlich machen.

Nur: Aufgrund der Tatsache, dass ein GV meinte, meine Titel zwei Wochen lang behalten zu dürfen (wg. Eintragungsanordnung - siehe mein anderer Thread), sind mir meine Ränge, die ich durch VZV erworben habe, doch noch flöten gegangen. Ärgerlich.
Nochmal passiert das sicherlich nicht. Ich glaube, da ist auch auf beiden Seiten noch irgendwie Unsicherheit.
Schönes Wochenende.
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#14

25.03.2013, 10:25

Ich ergänze mal kurz, der GVZ holt die Aufträge nach Abgabe der VAK auch ein, wenn eine Befriedigung der Forderung mit den Angaben in der VAK nicht zu erwarten ist. Ansonsten muss man das wirklich extra eintragen.
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#15

26.03.2013, 15:05

Informationen aus der Vollstreckungsportal:

Da sich an dem Aufbau der Seite noch immer nichts geändert hat, habe ich mal eine E-Mail an das örtliche Vollstreckungsgericht (Hagen) geschrieben und um Mitteilung gebeten, wie denn jetzt die Kostenerhebung erfolgt.

Etwa eine halbe Stunde später ruft mich eine nette, junge Frau an und erklärt mir, dass das Kostenmodul noch nicht fertig sei und wohl im April eingepflegt würde. Wie die Bezahlung läuft, sei auch noch nicht abschließend geklärt und (für mich persönlich die Krönung des Ganzen) das könne wohl jedes Bundesland selbst entscheiden!!

Ich bin echt erstaunt, was auf Länderebene so alles möglich ist.


Zum Thema Datensätze teilte sie mir noch mit, dass auch eine negative Auskunft Geld kosten (ok, das ist schon bekannt), aber sollten mehrere Datensätze zu einer Person bestehen, löst erst die Einholung näherer Informationen die Gebühr von 4,50 EUR aus. Wenn also z.B. 5 Datensätze zu einer Person da sind, aber nur der aktuellste (offentlich ist ein Datum mit eingetragen) im Detail angesehen wird, kostet es nur 4,50 EUR und nicht 22,50 EUR.
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katuscha
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#16

03.04.2013, 11:48

Wo kann man denn im Formular angeben, dass ich die VA auch aus anderen Terminen möchte?

Ich finde nur den Punkt, dass man sich das VA elektronisch übermitteln lassen kann.
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#17

08.04.2013, 16:07

Hey alle zusammen,

kurze Frage: Ist es bei dem Verhaftungsauftrag wie bisher geblieben, dass es keine Gebühr gibt (EV-Gebühr wurde damals schon ins FoKo gebucht) ?

Lg :smile:
tiko73

#18

08.04.2013, 16:09

Ja, da ist alles beim alten :-) (außer dass der HB jetzt 15 € GK kostet)
JennyReFa
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#19

08.04.2013, 16:11

:thx
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#20

12.04.2013, 17:46

Kaltforelle hat geschrieben:Jetzt aber zu einer Reformproblematik bei mir:
Habe 802 c beantragt,
gleichzeitig Einholung von Auskünften Dritter nach 802 l, wobei ich die Auskünfte Dritter ja an sich nur brauche, wenn der Sch den Termin verstreichen lässt und keine VA abgibt.
Selber schuld.......
§ 802l ZPO
Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers
(1) Kommt der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nach oder ist bei einer Vollstreckung in die dort aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten, so darf der Gerichtsvollzieher


Das kann man vermeiden wenn man Drittauskünfte nur beantragt wenn der Schuldner nicht erscheint oder die Abgabe der VA verweigert.
Gibt der Schuldner die VA ab dienen Drittauskünfte nur zur Überprüfung bezw. Kontrolle der Angaben.
Jeder Antragsteller muss sich entscheiden ob ihm diese Maßnahme die Kosten wert sind.
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